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Lagerist wegen kurioser Geldfälschung vor Laufener Schöffengericht

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Die Qualität dieses 20-Euro-Scheins soll nicht besonders gut gewesen sein. Bezahlt hatte der Lagerist dafür sieben echte Euro. Wegen Geldfälschung stand der 25-Jährige deshalb vor dem Laufener Schöffengericht, wo er mit einer Geldstrafe davonkam.

Berchtesgaden – Weil der Händler aus Baden-Württemberg penibel Buch geführt und all seine Sendungen fotografiert sowie mit Tracking-Funktion verschickt hatte, war auch der Kunde aus dem Landkreis Berchtesgadener Land ins Visier der Ermittler geraten. Klar ist, der junge Mann hat mindestens einen 20-Euro-Schein bestellt und auch erhalten, was er nach einem „Rechtsgespräch“ zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger auch einräumte. Gefunden hatte man den Schein bei ihm nicht mehr.

Da der Angeklagte geständig war und nicht vorbestraft ist, mochte Staatsanwalt Thomas Langwieder von einem minderschweren Fall ausgehen. Seinem Antrag auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro schloss sich Rechtsanwalt Professor Florian Eder an. Der Verteidiger sprach von einem sehr jungen Täter, dem die Bestellung im Internet und eine Bezahlung in Bitcoin leicht gemacht worden sei.

„Und der Händler sieht auch nicht aus wie ein Schwerverbrecher“, urteilte Eder über den Zeugen aus Baden-Württemberg, der nach dem Geständnis des Angeklagten unverrichteter Dinge wieder abreisen durfte. Ob und wie dieser Händler bestraft worden war, wurde im Laufener Gericht nicht bekannt. Falls noch nicht verurteilt, hätte er die Aussage verweigern können. 

20-Euro-Schein für sieben Euro gekauft

Um Cyber-Kriminalität kümmert sich in Bayern die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die auch diesen Fall angeklagt hatte. Weil Geldfälschung als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft wird, landete der Lagerist vor dem Schöffengericht, das hier allerdings auch von einem minderschweren Fall ausging und deshalb eine Geldstrafe für ausreichend erachtete. Vorsitzender Richter Martin Forster berichtete von einem Kaufpreis von sieben Euro, der mit größerer Bestellung naturgemäß günstiger würde. 20-Euro-Scheine seien für Fälscher verlockender als 50er oder 100er, wo meist genauer hingeschaut werde.

Der Lagerist hat nun 2250 Euro zu zahlen sowie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Den Schein hat er nach eigener Aussage vernichtet und nicht in Umlauf gebracht.

höf

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