Polizeiinspektion Laufen ermittelt
Wilderei im Schinderbach: Jungbiber mit verbotener Falle getötet
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Am 27. Februar gegen circa 10.15 Uhr wurde der Polizeiinspektion Laufen mitgeteilt, dass sich etwa 15 Meter nördlich von der Seebadstraße im Schinderbach ein verletzter Biber befinden würde. Ein Bruch des hinteren Beines wurde vom Mitteiler vermutet.
Die Pressemitteilung im Wortlaut
Bei näherer Betrachtung wurde festgestellt, dass der Jungbiber in eine verbotene Tellerfalle geraten war, welcher durch einen bislang unbekannten Täter im Schinderbach unweit des Brückenauslasses angebracht worden war. Beim Biber handelt es sich um ein streng geschütztes Tier, welches dem Artschutz unterliegt. Das Tier überlebte seine schweren Verletzungen, die ihm durch die Falle beigebracht wurden, nicht.
Zeugen, welche verdächtige Wahrnehmungen in diesem Bereich getätigt haben, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Laufen unter der Rufnummer 08682/8988-0 zu melden.
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Laufen
Rubriklistenbild: © Pixabay (Symbolbild)