1. bgland24-de
  2. BGLand
  3. Rupertiwinkel
  4. Laufen (Salzach)

Erste Katzenschutz-Verordnung in Bayern – Warum ausgerechnet in Laufen?

Erstellt:

Von: Michael Hudelist

Kommentare

Auch gut versorgte Katzen sind von der Verordnung betroffen, sobald sie im Freien herumlaufen dürfen, also so genannten Freigänger-Katzen sind.
Auch gut versorgte Katzen sind von der Verordnung betroffen, sobald sie im Freien herumlaufen dürfen, also so genannten Freigänger-Katzen sind. © hud

Überrascht zeigte sich am Dienstagabend (2. August) Bürgermeister Hans Feil über die Katzenschutz-Verordnung des Landratsamtes, die nur die Stadt Laufen betrifft. „Wie konnte es dazu kommen?“, fragte sich der Bürgermeister, der die Maßnahme an sich aber begrüßte: „Ich habe da auch entsprechende Fotos von verwahrlosten Katzen gesehen, da graust es mir“.

Laufen – Die Fälle wurden von einer Tierschutzorganisation dokumentiert und sowohl dem Landratsamt, als auch bei der Staatsregierung an den zuständigen Stellen vorgelegt. Diese habe daraufhin das Landratsamt aufgefordert eine entsprechende Verordnung zu erlassen, dass alle freilaufenden Katzen gekennzeichnet und kastriert sein müssen.

Das Landratsamt hätte die Verordnung eigentlich für den gesamten Landkreis erlassen müssen, „derzeit gilt sie eben nur für Laufen“, so Feil. Er glaubt, dass es sich um die erste, rechtskräftige Katzenschutz-Verordnung in Bayern handelt, „wir sind hier der Präzedenzfall“. Feil verlas dann die sehr ausführliche Pressemitteilung des Landratsamtes, die am Vormittag des gleichen Tages verschickt wurde. „Ich bin nur der Überbringer der Nachrichten, wir als Stadt hatten keinen Einfluss“.

Mehr Arbeit für das Ordnungsamt

Der Geschäftsführer der Stadtverwaltung, Christian Reiter, äußerte sich kritisch zur Verordnung, „ich finde es schade, dass die Verordnung ein ganzes Stadtgebiet betrifft, man hätte besser die speziellen Brennpunkte in den Griff bekommen müssen“. Das Leid der verwahrlosten Tiere sei enorm, dass man etwas unternehmen musste sei daher verständlich, „aber jetzt hat man mit der Verordnung einen Behördenakt geschaffen, mit dem unser Ordnungsamt zusätzlich belastet wird“.

Alle Freigänger-Katzen, also Katzen, die über die Wohnung und den Garten des Besitzers hinaus Auslauf haben, müssen nun gechipt und registriert werden. „Diese Lösung finden wir nicht so toll, aber das Landratsamt konnte nicht aus“. Verwahrloste Katzenrudel sind dem Vernehmen nach nicht wirklich im Zentrum der Stadt zu beobachten sondern vielmehr rund um Weiler am Rande der Stadt, wo Katzen in großen Gruppen herumstreunen und sich selbst überlassen sind.

hud

Auch interessant

Kommentare