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Einspruch von Kinderpflegerin mit „zwei Gesichtern“ geht nach hinten los

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Von: Hannes Höfer

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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
Amtsgericht Laufen (Symbolbild) © hhö

Mieterin und Vermieter waren sich in manchen Dingen uneins. Was folgte, war die Kündigung. Dabei soll der 57-jährige Landwirt die Kinderpflegerin beleidigt haben. Weil der Ainringer das bestritt, stand die Frau wegen falscher Verdächtigung in Laufen vor Gericht - doch das war erst der Anfang...

Ainring/Laufen – Das Rollladenband gerissen, die Nebenkosten unerwartet hoch, am schlimmsten aber: Schimmel in der Wohnung. Es gab einiges, worüber sich die 59-Jährige im Gerichtssaal beklagte. So viel, dass Richter Josef Haiker das unterband: „Wir klären hier keine Mietstreitigkeiten.“ Es gehe allein um den Nachmittag des 1. Juli 2022, an dem der Landwirt seiner Mieterin die Kündigung übergeben hatte. 

Anzeige wegen „blödem Weib“ und „Miststück“

Dazu hatte er sich zwei Zeugen mitgenommen, aus Sorge, die Frau könnte ihm hinterher irgendetwas vorwerfen. Was dann auch geschah. Der Vermieter soll seine Mieterin „blödes Weib“ und „Miststück“ genannt haben, weswegen die Frau Anzeige erstattete. Sowohl der Landwirt als auch sein Hausmeister bestritten das. „Ich habe geläutet und geklopft und ihr den Briefumschlag übergeben“, schilderte der 57-Jährige. Auf ihre Frage, was drinnen sei, will er nur erwidert haben: „Lies selber.“ 

Polizei nicht „für diesen Kindergarten“ zuständig

Die Frau hingegen behauptete, sie habe die Tür nur geöffnet, weil jemand „es brennt“ gerufen habe. Nach den angeblichen Beleidigungen hatte sie die Polizei gerufen. Die beiden Beamten erklärten sich allerdings „für diesen Kindergarten“ nicht zuständig. Zuständig wurden sie dann, als die Kinderpflegerin Anzeige gegen ihren Vermieter erstattete. Doch die Frau wurde rasch selbst zur Beschuldigten. „Als ich sie angerufen habe, hat sie ziemlich ausfallend reagiert“, schilderte eine Beamtin der PI Freilassing ihre Ermittlungen, „ein normales Gespräch mit ihr war nicht möglich.“ 

Frau kennt Vermieter angeblich nicht: „Da hama scho a bissl lacha miassn“

Einige Anekdoten über das Verhalten der Angeklagten trug der 71-jährige Hausmeister bei. So soll die Frau gegenüber den Beamten erklärt haben, sie kenne diesen Mann – ihren Vermieter – nicht. „Da hama scho a bissl lacha miassn.“ Der Zeuge bestätigte die Angaben des Landwirts; die behaupteten Beleidigungen will er nicht gehört haben. Die Angeklagte erzählte zudem, der Landwirt habe „so laut an die Tür gebumbert“, dass sie Angst bekommen habe. Umgekehrt beteuerte der 57-Jährige, er habe Angst vor dieser Frau gehabt. 

„Ich erfinde nicht irgendwas“

Staatsanwalt Thomas Langwieder glaubte den Zeugen, die „ohne Belastungseifer“ ausgesagt hätten. Er beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 55 Euro. Anders der Verteidiger. Rechtsanwalt Klaus Herrmann überlegte, ob man nicht doch seiner Mandantin Glauben schenken könne, denn sie habe den Hausmeister nicht im Treppenhaus gesehen. Vor allem: „Wieso sollte sie solche Beleidigungen erfinden?“ Für Herrmann blieben „erhebliche Zweifel“, weshalb er auf Freispruch plädierte. „Ich erfinde nicht irgendwas“, bekräftigte die Kinderpflegerin in ihrem Schlusswort, „ich schwöre, dass der Vermieter allein vor meiner Türe stand.“ 

Einspruch geht nach hinten los

Das glaubte Josef Haiker nicht. Der Strafrichter war vielmehr überzeugt, „dass die Beleidigungen tatsächlich nicht gefallen sind.“ In seiner Beurteilung berief sich der Vorsitzende unter anderem auf die Beamtin und ihr Telefonat, bei dem die Angeklagte „ausgeflippt“ sei. Haiker beschrieb die Kinderpflegerin als Frau „mit zwei Gesichtern“. Ihr Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2000 Euro ging jedoch nach hinten los. Im Urteil wurden daraus 3600 Euro. Er urteilte auf 60 Tagessätze zu je 60 Euro. Aus der Ainringer Wohnung ist die Kinderpflegerin inzwischen ausgezogen.  

hhö

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