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Mit Haschisch in der Tasche zur Verhandlung - Dreist oder einfach nur vergesslich?

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Amtsgericht Laufen: Handwerker wegen Drogenbesitz erneut verurteilt
Mit Drogen im Gepäck zur Verhandlung erschienen - Handwerker (30) erneut vor dem Richter © Symbolbild dpa/pa

Im Rahmen einer Verhandlung im Januar 2022 musste sich ein Handwerker aus dem Berchtesgadener Land bereits wegen einer Aufforderung zu einer Straftat verantworten. Jetzt steht der Mann erneut vor dem Richter - wegen eines Verstoßes, den er nur Minuten vor seinem letzten Prozess begangen hatte.

Laufen/Berchtesgadener Land - „Ab mit dem Kopf!“: Was ein „Spaß“ im Internet hätte sein sollen, wurde von der Justiz als öffentliche Aufforderung zu einer Straftat gesehen. Deren Ziel: Ministerpräsident Markus Söder. Diese Tat hatte dem 30-jährigen Handwerker im Januar 2022 vor Gericht eine Geldstrafe von 1500 Euro eingebracht. Doch dieser Termin am Laufener Amtsgericht hatte weitere Folgen, waren doch bei der Eingangskontrolle verschiedene Drogen gefunden worden.

Cannabis, Kokain und Co. dabei: Angeklagter gibt einem Unfall die Schuld

Wegen unerlaubtem Besitz stand der 30-Jährige nun erneut in Laufen vor Gericht, wo er eine Bewährungsstrafe erhielt. Neun Gramm Marihuana, ein Gramm Kokaingemisch, fünf Gramm Amphetamin und drei Ecstasy-Tabletten. All das hatte der Mann auf dem Weg zur Verhandlung in seinen Taschen; festgestellt und abgenommen bei der obligatorischen Eingangskontrolle. „Er hat sich nichts dabei gedacht“, erklärte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer für seinen Mandanten und schilderte dessen Vorgeschichte. So sei der Handwerker bei einem Motorradunfall schwer verletzt worden und habe nicht zuletzt aufgrund der Folgeschäden zu Drogen gegriffen. Der Verteidiger versicherte: „Heute hat er nichts dabei; er nimmt auch nichts mehr.“

Das bestätigte der Angeklagte, der erklärte, die Drogen damals in seinen Taschen „schlicht und einfach vergessen“ zu haben. Der 30-Jährige ist vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eben dieser Aufforderung zu einer Straftat. Staatsanwältin Sabine Krotky gestand, in dieser Tat zunächst eine „nicht zu überbietende Dreistigkeit“ gesehen zu haben. Bei einer Geldstrafe wollte es sie diesmal nicht mehr belassen und beantragte „für den bunten Strauß an Betäubungsmitteln“ sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Bewährungsstrafe gefordert - und auch erhalten

Die Vorahndungen seien lange her, meinte Schwarzer zu zwei Einträgen des Angeklagten, der sich dann im Januar „selbst ans Messer geliefert“ habe. „Wir haben hier keine kriminelle Energie“, betonte der Strafverteidiger, der die Zeit nach dem Unfall als eine „schwere persönliche Krise“ beschrieb. Schwarzers Überlegung, ob sein Mandant in dieser Situation überhaupt in der Lage gewesen sei, das Unrecht einzusehen, ließ Richter Christian Daubner aufhorchen: „Er wusste nicht, was er tat? Sollen wir ein Gutachten einholen?“ – „Nein, nein“, wiegelte der Anwalt ab, „aber berücksichtigen sollte man es dennoch.“ Einen konkreten Antrag stellte der Verteidiger nicht, eine Bewährung müsse halt herauskommen.

In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: „Ich war so depressiv. Ich hab‘ das Zeug vergessen.“ Diese „persönliche Situation“ wollte Daubner bei den sechs Monaten berücksichtigen, doch bei der vom Verteidiger beschriebenen „Reue“ hakte der Strafrichter nach: „Bereuen sie die Tat oder bereuen sie, dass sie so dumm waren.“ Die Bewährungszeit beträgt zweieinhalb Jahre. Von einer Geldauflage und einer Drogenkontrolle sah Daubner ab.

Anekdote am Rande: Der Angeklagte war am 25. Januar fälschlicherweise zunächst zum Traunsteiner Gericht gefahren, wo er ebenfalls kontrolliert worden war. Doch festgestellt hatte man dort die Drogen nicht, was Richter Daubner so kommentierte: „Wir fühlen uns hier in Laufen sicher.“

Hannes Höfer

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