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Achtung: Sprinter von rechts – Berufskraftfahrer legt Einspruch am Amtsgericht Laufen ein

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Von: Hannes Höfer

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Amtsgericht Laufen (Symbolbild)
Amtsgericht Laufen (Symbolbild) © hhö

Der 54-jährige Kurstädter ist Berufskraftfahrer. Dennoch setzte er sich nach reichlichem Bierkonsum ans Steuer seines Pkw und fuhr auf der A 8 in Richtung Heimat. Auslöser des Unfalls auf Höhe Teisendorf aber war zunächst ein österreichischer Sprinter. Gleich wie: der Kraftfahrer stand wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung in Laufen vor Gericht, nachdem er gegen einen Strafbefehl in Höhe von 4620 Euro Einspruch eingelegt hatte. 

Laufen – Der Fahrer im weißen Sprinter hatte vermutlich den Wagen links neben ihm übersehen und die Spur gewechselt. „Vom Gefühl her wollte mich der rechts überholen“, schilderte der Angeklagte das Geschehen an einem frühen Abend im September. „Er berührt mich, ich weiche nach links aus und touchiere die Mittelleitplanke“, berichtete der Kraftfahrer weiter. Ohne zu bremsen will er seinen Pkw wieder „gerade gezogen“ haben. Doch dann krachte er auf den fast neuen Volvo eines Kölner Ehepaares vor ihm. Das Problem dabei: Bei dem Kurstädter hatte man noch zwei Stunden später knapp ein Promille Blutalkohol festgestellt. 

„Wohl dreieinhalb bis vier Bier“

Hatte er bei der Polizei noch von zwei Bier nach Feierabend gesprochen, so räumte er im Gerichtssaal ein, dass es „wohl dreieinhalb bis vier“ gewesen waren. Auf die Frage des Richters, ob er noch gebremst habe, meinte der Angeklagte: „Es ging alles so schnell.“ Den Anstoß gegen den Volvo mit Kölner Kennzeichen beschrieb er als eher sanft: „Es haben nicht mal die Airbags ausgelöst.“ Den Schaden am Volvo bezifferte ein Gutachter dennoch mit 11.750 Euro. „Wir haben auch 6000“, warf Verteidiger Reinhard Hauff dazu ein, „und die alte Karre war nicht mal vollkaskoversichert.“  Der Anwalt verteidigte das Handeln seines Mandanten: „Die ganze Sache ist vom Sprinter ausgegangen“, der Angeklagte sei in dem Geschehen wohl eher die „Billardkugel“ gewesen. 

Die leicht variierenden Versionen des Kraftfahrers kommentierte Richter Christian Daubner schließlich so: „Es wird nicht besser.“ Vor allem aber seien die 70 Tagessätze im Strafbefehl angesichts der leichten Verletzung der Volvo-Beifahrerin schon „ein Sonderangebot“ gewesen. Nach einem „Rechtsgespräch“ zwischen den Beteiligten beschränkten Angeklagter und Verteidiger ihren Einspruch schließlich auf die Tagessatzhöhe. Der Grund: Der Berufskraftfahrer hat mit dem Führerschein auch seine Arbeitsstelle verloren und lebt derzeit von Arbeitslosengeld. 

„Ein Lkw-Fahrer weiß um seine Pflichten“

Staatsanwalt Chris-Dominik Kempel war deshalb bereit, die Tagessatzhöhe von ursprünglich 66 auf 35 Euro zu senken. Die Führerscheinsperre wollte er bei 14 Monaten belassen. „Ein Lkw-Fahrer weiß um seine Pflichten“, mahnte Kempel. „Er war nicht der Verursacher“, wiederholte Hauff in seinem Schlussplädoyer. Der Angeklagte habe den „Elefanten“ neben sich gesehen und versucht, sein Auto zu stabilisieren. Nicht umsonst hätten diese Sprinterfahrer „ein so schlechtes Image“. Mit 35 Euro Tagessatz zeigte sich der Verteidiger einverstanden, die Sperre aber ließe sich auf 13 Monate reduzieren. 

Vorsitzender Christian Daubner stellte fest, dass der Angeklagte das Maß der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille zwar nicht erreicht habe, doch reiche auch bei 0,96 Promille ein „kleiner Fahrfehler“ aus. Mit einer Geldstrafe von 2450 Euro schloss sich der Richter den Anträgen an. Die Sperrfrist legte er auf 13 Monate fest, sodass die Führerscheinbehörde angewiesen wird, dem Kraftfahrer vor Ablauf von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

hhö

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