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Dachdecker vor Laufener Gericht: „Alles richtig gemacht“ oder fahrlässige Brandstiftung?

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Von: Hannes Höfer

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Eine Erklärung für den Rauch am Morgen des 7. Juli 2021 hatte im Laufener Gerichtssaal keiner. Klar war, bei der Sanierung eines Flachdachs im Freilassinger Stadtzentrum kam es zum Schwelbrand der Dehnfuge zum Nachbarhaus.

Freilassing/Laufen – Die Staatsanwaltschaft hatte dem 37-jährigen Facharbeiter fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen und gegen ihn eine Geldstrafe von 1800 Euro verhängt. Dagegen legte der Reichenhaller erfolgreich Einspruch ein: Freispruch

Zunächst hätte nur eine Lichtkuppel ausgetauscht werden sollen, doch dann stellte sich heraus, dass die komplette Dämmung durchnässt war. Also musste das Flachdach in Gänze saniert werden. Was dann in Etappen auch geschah. „Weil der Rest nicht mehr zu schaffen war, haben wir einen Halb-Meter-Streifen am Rand belassen“, schilderte der Angeklagte, den Abschluss habe man „vorsichtig geflämmt“.

Erheblicher Schaden

Tatsache ist, bei Arbeitsbeginn am nächsten Morgen rauchte es über rund einem Meter Länge aus dem Reststreifen. Als Wasser und Feuerlöscher die Sache nicht beendeten, verständigten die Arbeiter die Feuerwehr, die mit Löschlanzen der Dehnfuge zu Leibe rückte.

Mit Erfolg, allerdings war hernach die Wand darunter nass und das Ladengeschäft roch nach Löschschaum. „Der kam noch aus den Stockdosen raus“, berichtete der Eigentümer des Hauses. Neben einer Mietminderung über 2300 Euro bezifferte der Zeuge den Schaden auf maximal 10.000 Euro, der allerdings von der Versicherung der Firma beglichen worden sei.

Arbeiter hätte „alles richtig gemacht“

Doch wie konnte es dazu kommen? „So etwas ist uns noch nie passiert“, berichteten der Angeklagte und der Firmenchef übereinstimmend. Beide betonten, dass eine Dehnfuge stets mit nichtbrennbarem Material geschlossen werden müsse. Seinem Mitarbeiter attestierte der Firmeninhaber: „Er hat alles richtig gemacht und ist am Vorabend ausreichend weit weggeblieben.“ Doch „was die damals vor 30 oder 40 Jahren gemacht haben, weiß keiner“, so der 32-Jährige weiter; selbst, dass man damals eine Tageszeitung mit eingebaut hatte, wollte er nicht ausschließen.

Hatte Diplom-Ingenieur Norbert Hirschbeck in seinem schriftlichen Gutachten noch auf die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken verwiesen, so bestätigte der Sachverständige im Gerichtssaal, dass man mit den Arbeiten noch nicht nah an der Fuge gewesen sei. „Das ist okay.“ Die Arbeit des Angeklagten wertete er als „nachvollziehbar“ und „eigentlich relativ sicher“. Dass eine kleine Flamme bis zur Dehnfuge „durchschlägt“, vor allem bei durchnässter Dämmung, habe der Dachdecker nicht erwarten können.

So sah auch Rechtsreferendarin Elisabeth Speckbacher ihre Fragen beantwortet. Für den Kurstädter beantragte sie folglich Freispruch. Dem schloss sich Verteidiger Rechtsanwalt Jürgen Berners an: „Ich sehe hier nicht die geringste Fahrlässigkeit.“ Das Urteil von Josef Haiker fiel entsprechend aus; die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Strafrichter abschließend: „Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben.“

hhö

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