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Berchtesgadener (33) ordert Online-Spiele und tummelt sich auf Dating-Apps

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Von: Hannes Höfer

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Eine Rose liegt auf einer Computertastatur. Im Hintergrund ist ein Smartphone zu sehen, auf dem ein Herz abgebildet ist.
Eine Rose liegt auf einer Computertastatur. Im Hintergrund ist ein Smartphone zu sehen, auf dem ein Herz abgebildet ist. (Symbolbild). © Sven Hoppe/dpa

25-mal hatte der 33-jährige Berchtesgadener die Kreditkarte seiner damaligen Partnerin genutzt und dabei 580 Euro ausgegeben. Doch das hätte er nicht tun dürfen. Der Strafrichter am Laufener Amtsgericht sprach von „sinnlosen Ausgaben“.

Berchtesgaden/Laufen – Der Angeklagte war zwischen Februar und April 2022 gleichzeitig auf vier Dating-Apps unterwegs. Nebenher hatte er Online-Spiele genutzt und dafür unter anderem einen „Juwelenhaufen“, einen „Juweleneimer“ und ein „Juwelenfass“ angefordert. „Sie haben selbst kein Geld und geben es dennoch für sinnloses Zeug aus“, merkte Richter Martin Forster dazu an, „das braucht kein Mensch.“ 

Später den ganzen „Schmarrn“ storniert

Ja, es war ein Schmarrn“, räumte der Berchtesgadener ein, doch er habe inzwischen alles storniert. Seine damalige Partnerin war zur Verhandlung extra aus Rheinland-Pfalz angereist. Die 28-Jährige erklärte, sie habe ihm die Nutzung ihrer Kreditkarte nicht gestattet: „Nicht, dass ich wüsste.“ Allerdings habe sie den Angeklagten „teilweise mitfinanziert“, nachdem der häufig die Stelle gewechselt habe und daher arbeitslos gewesen sei. Dessen Schulden bei ihr bezifferte die Frau auf rund 3500 Euro. „Die Kreditkarte war dann noch die Krone obendrauf.“

Trotz gegenseitiger Liebe: Berchtesgadener „würgte“ seine Partnerin

Im Oktober 2022 hatte sie versucht, „ihn aus der Wohnung zu kriegen“ und dazu die Polizei gerufen, denn ihr Partner war „ausfallend“ geworden und habe sie „gewürgt“. Als der 33-Jährige sich bei der Zeugin entschuldigte, gestand die: „Ich habe dich geliebt.“ Seine Reaktion: „Ich dich auch.“ Den Schaden hatte ihr Kreditkarten-Anbieter beglichen.  

Lagerist ist mehrfach vorbestraft und war schon hinter Gittern

Der Berchtesgadener hat neun Einträge im Bundeszentralregister, darunter Diebstähle, Unterschlagung und mehrfachen Betrug. Zwei Jahre hatte er hinter Gittern verbracht. „Die Vorstrafen sind teilweise einschlägig“, stellte Tobias Streifinger zu diesem Vorstrafenregister fest. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Auch um dem Angeklagten seine Arbeitsstelle zu erhalten, weiter den Unterhalt für sein Kind zu leisten und seine Schulden abzuzahlen, mochte ihm Streifinger eine Bewährung zugestehen. 

Richter Forster urteilt mit Geldstrafe

„Ich habe früher viel Mist gemacht“, zeigte sich der 33-Jährige einsichtig und reuig, bat aber: „Ich möchte meinen Job nicht verlieren.“ Vorsitzender Forster urteilte auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 45 Euro (8100 Euro). Der Berchtesgadener nahm das Urteil an.

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