1. bgland24-de
  2. BGLand
  3. Rupertiwinkel
  4. Laufen (Salzach)

Kraftfahrer (65) aus Bischofswiesen stellt sich Bescheinigungen einfach selbst aus

Erstellt:

Von: Hannes Höfer

Kommentare

Gerichtsbank
Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Für die Verlängerung seiner Führerscheinklassen CE und DE hatte der 65-Jährige im vergangenen Herbst einige Nachweise gebraucht. Dafür sorgte der Bischofswieser selbst, indem er Daten änderte, auf besehende Unterlagen klebte und kopierte. Weil man im Landratsamt die Fälschung erkannte, folgte eine Anklage wegen Urkundenfälschung. 

Laufen - „Im Ruhestand habe ich mich nicht mehr gebraucht gefühlt“, erklärte der Mann im Laufener Gerichtssaal, und so habe er „eine neue Herausforderung“ gesucht, in dem er einem Busunternehmer zusagte, über Weihnachten für ihn zu fahren.

Neun Bescheinigungen selbstgemacht

„Fahrer sind rar“, beschrieb der Angeklagte den „Druck“, die nötigen Nachweise vorzulegen. Mit fremder Hilfe, die er nicht nennen wollte, verlängerte er ein ärztliches und augenärztliches Attest, eine Fahreignungs-Untersuchung, Weiterbildungsbescheinigungen und einen Erste-Hilfe-Kurs; insgesamt neun an der Zahl. Doch im Landratsamt prüfte man, ob der Angeklagte tatsächlich bei den genannten Einrichtungen vorstellig geworden war.

Der Mann haderte damit, dass er fälschlicherweise der Meinung gewesen war, die vorhandenen Qualifizierungsnachweise dürften nicht „verfallen“. Tatsächlich aber hätte er genug Zeit gehabt, sich alle Unterlagen auf rechtmäßige Art zu besorgen.

Kein unbeschriebenes Blatt

Im April 2021 war der Bischofswieser wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt worden. „Das hat mich insgesamt über 6000 Euro gekostet“, beklagte der Mann. Und nun das. Für Staatsanwalt Fabian Meixner eine weitere Sache aus dem Verkehrsrecht. Er befand es „anmaßend“ zu glauben, sich selbst die nötigen Bescheinigungen zu erstellen.

Neun auf einen Streich

Das unterstrich auch Vorsitzender Martin Forster: „Der Gesetzgeber will gesunde Fahrer für Sicherheit im Verkehr.“ Daher könnte man hier durchaus an eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung denken. Doch der Strafrichter entschied auf 130 Tagessätze zu je 25 Euro wegen Urkundenfälschung.

Obwohl neun Bescheinigungen verfälscht, war nur einmal Urkundenfälschung angeklagt, weil alle Unterlagen in einem Akt vorgelegt worden waren. Der Bischofswiesener nahm das Urteil an.

höf

Auch interessant

Kommentare