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„Können JVA-Gefangene dann ihre Geschäfte erledigen?“

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Von: Michael Hudelist

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Funkmast Symbolbild
Über schlechte Handyverbindungen klagen viele, doch wenn neue Funkmasten aufgestellt werden sollen gibt es Widerstand (Symbolbild). © hud

Laufen – Wie bei einer zuerst nicht genehmigten Spielhalle am Marienplatz – BGLand24.de berichtete – schickte das Landratsamt Bad Reichenhall auch den abgelehnten Antrag zum Bau eines 40 Meter hohen Funkmasten im Bereich Lebenau an die Stadt zurück mit der sanften Aufforderung, den Bau zu genehmigen. Doch es kam anders. 

Im Juli vergangenen Jahres hatte der Bauausschuss den Antrag für den 40-Meter-Turm abgelehnt, das Landratsamt antwortete ein Jahr später, „dass die Stadt Laufen ihr Einvernehmen zu Unrecht verweigert habe“ und droht, wenn die Stadt erneut ablehnt werde das Landratsamt den Antrag anstelle der Stadt genehmigen. Bürgermeister Hans Feil las den Bescheid des Landratsamtes zähneknirschend vor, man könne jetzt die Genehmigungsbehörde nur bitte, eine Auflage in den Bescheid einzubauen, „dass der Funkturm wieder abgebaut wird wenn er eines Tages nicht mehr genutzt werden sollte“. 

Der Bauherr soll dem Vernehmen nach der Anbieter O2 sein, die mit dem neuen Masten vor allem den Bereich der Bundesstraße und der Bahnstrecke besser abdecken will. In der Praxis hat sich gezeigt, dass neue Masten aber auch von weiteren Anbietern genutzt werden. 

Grünen-Stadtrat Erich Althammer wollte erst nicht einsehen, warum er jetzt erneut abstimmen solle, „der Bauausschuss hat den Funkturm mit 9:0 abgelehnt, warum genehmigt das Landratsamt nicht einfach?“ Werner Mitteregger vom Bauamt erklärte, die Gemeindeordnung würde vorsehen, dass das Landratsamt zuerst den Antrag an die Stadt zurückschickt. Erst wenn die Stadt erneut ablehne könne das Landratsamt auch ohne Zustimmung der Stadt den 40-Meter-Turm genehmigen. 

JVA-Insassen profitieren vom Handymast?

Einen ganz anderen Aspekt brachte FW-Stadtrat und ehemaliger Richter Klaus Hellenschmidt in die Diskussion ein. „Die Nähe des neuen Funkmasten zur JVA Lebenau ist doch offensichtlich, bisher ist dort ein Funkloch, mit dem Masten könnten Gefangene dann ihre Geschäfte betreiben“, mutmaßt Hellenschmidt. Offiziell dürfen Gefangene keine Handys besitzen, tatsächlich liest man immer wieder dass Handys in die Gefängniszellen geschmuggelt werden können. „Wenn der Mast zum Beispiel auf dem Dach der JVA geplant wäre könnten die den mit Sicherheitsbedenken einfach wegargumentieren“.

Mit 4:5 Stimmen lehnten die Mitglieder des Bauausschusses den Antrag erneut ab. Damit liegt der Ball jetzt wieder beim Landratsamt.

hud

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