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Im „Liebeswahn“: Afghane fährt trotz Abschiebung mit Taxi zur Freilassinger Polizei

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Von: Hannes Höfer

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Diese Frau hatte es dem Afghanen angetan. Überzeugt, sie würde seine Liebe erwidern, fuhr der in Salzburg lebende Kellner im vergangenen Oktober nach Freilassing, obwohl er kurz zuvor abgeschoben worden war und gegen ihn ein vierjähriges Einreiseverbot bestand.

Freilassing/Laufen - Der psychiatrische Sachverständige sprach im Laufener Gerichtssaal von „potentiellem Liebeswahn“, attestierte dem Mann aus Kabul aber auch Angst- und Panikattacken. Richter Christian Daubner entschied auf eine Bewährungsstrafe, zudem muss sich der Afghane einer psychiatrischen Behandlung unterziehen.

In Salzburg war der 39-Jährige bereits dreimal wegen dieser „Liebe“ verurteilt worden. Wegen Nötigung, Nachstellen und Belästigung, wegen moralischen und psychischen Angriffs sowie Beleidigung und Verleumdung. Insgesamt hatte er rund 18 Monate hinter Gittern verbracht. Auch am Laufener Familiengericht war der Kellner bereits zu einem Ordnungsgeld über 5.000 Euro verurteilt worden, nachdem er der Frau unerwünschte Geschenke gemacht hatte.

Alternativ saß er jetzt während seiner U-Haft 50 Tage ab. „Alles aus Liebe“, wie der Mann beteuerte. Rechtsanwalt Florian Georg Eder schilderte das Geschehen an diesem Dienstagvormittag im Oktober: „Er ist mit dem Taxi zur Freilassinger Polizei. Doch die fühlte sich nicht zuständig und hat ihn weiter zur Bundespolizei geschickt.“ Dort war der Afghane dann verhaftet worden.

Der Verteidiger sah seinen Mandanten inzwischen in wesentlich besserer Verfassung. „Er war ein Häufchen Elend; die Tabletten schlagen an.“ Der Verfolgung durch Taliban ausgesetzt, war der Afghane über Zwischenstationen 2011 nach Salzburg gekommen. Und hatte später diese Frau kennengelernt, die er dann von 2018 bis 2022 verfolgte. Selbst aus der aktuellen Haft hatte er ihr Briefe geschrieben. „Wir haben etliche davon angehalten“, merkte der Richter an und mochte sich ein Verlesen sparen. Eder dazu: „Ja bitte.“

„Er hat sich eingeredet, dass auch sie Gefühle für ihn hat“, berichtete Medizinaldirektor Fredi Watzlawik, auch weil die Frau das offenbar nicht ausdrücklich verneint habe. Der Sachverständige berichtete dem Gericht von depressiven Episoden des Angeklagten, dessen Leidensdruck und seinem „potentiellen Liebeswahn“. – „Zeitweise war das richtig Stalking“, beschreib es Dr. Watzlawik, attestierte aber auch, dass die Medikation Wirkung zeige. Unstrittig war für den Gutachter, dass die Steuerungsfähigkeit des Afghanen zu den Tatzeitpunkten eingeschränkt gewesen war.

„Die Haft hat ihm offenbar gut getan“, stellte Staatsanwalt Chris-Dominik Kempel fest, doch wie stünden die Chancen, dass er stabil bleibe? „Ich habe Zweifel, ob er es kapiert hat.“ Die Tabletten täten ihm „supergut“, beteuerte der Angeklagte. Was die Frau betrifft, gab er sich trotzig: „Wenn sie nicht will, will ich auch nicht mehr.“ Er versicherte: „Ich komme nie wieder.“ Seinem Geständnis, er suche im Internet und auf YouTube Rat und Hilfe, hielt Daubner entgegen: „Google und YouTube ist keine Lösung.“

„Er hat jetzt Boden unter den Füßen und verstanden, dass er Hilfe braucht“, warb der Verteidiger für eine milde Strafe von fünf Monaten und eine Bewährung. Der Vorsitzende urteilte auf sechs Monate wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt nach Zurückschiebung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Einzige Auflage: Der Kellner muss sich in psychiatrische Behandlung begeben.

hhö

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