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Beleidigungen gegen Landrat Kern wegen Corona-Politik? Teilerfolg für Angeklagten

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Von: Xaver Eichstädter

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Bernhard Kern, Landrat des Berchtesgadener Landes, muss in einem Prozess wegen Beleidigung demnächst selbst als Zeuge aussagen.
Bernhard Kern, Landrat des Berchtesgadener Landes, musste in Prozess wegen Beleidigung jetzt selbst als Zeuge aussagen. © xe

Was gilt als Beleidigung und was noch als freie Meinungsäußerung? Wie viel müssen Politiker aushalten? Im Prozess gegen einen Mann aus Saaldorf-Surheim war jetzt auch Landrat Kern, der zur Zielscheibe wurde, als Zeuge geladen.

Laufen/Saaldorf-Surheim - Im Dezember vorigen Jahres ließ ein Mann aus Saaldorf-Surheim seiner Wut bei Facebook freien Lauf, jetzt muss er sprichwörtlich die Rechnung dafür bezahlen: Wegen einer Beleidigung gegen Landrat Bernhard Kern (CSU) wurde er am Mittwoch (3. August) vor dem Amtsgericht in Laufen zu einer Geldstrafe verurteilt. 1200 Euro muss der 51-Jährige bezahlen. Das Urteil bedeutet für den Angeklagten aber auch einen Teilerfolg. Denn manche seiner Facebook-Posts wurden vom Gericht noch als freie Meinungsäußerung ausgelegt, dort wurde er vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Beleidigung gegen Landrat auf Facebook - Urteil in Laufen

„Mit Tränen in den Augen und einem unermeßlichen Sabbern“ werde „Landrat Daumenschraube“ wohl gerade die „Zehennägel von Dr. Söder lutschen“. Dieser an Kern gerichtete Satz wurde dem 51-Jährigen schließlich zum Verhängnis. „Das ist eindeutig Schmähkritik“, urteilte Richter Christian Daubner. Dass der Mann den Facebook-Post selbst verfasste, gestand er auch von Anfang an ein. Doch jene Beleidigung stand gar nicht so sehr im Zentrum der Verhandlung.

Die Debatte, ob Meinungsfreiheit oder Beleidigung, drehte sich um folgenden Post des Angeklagten: „Wenn bald die Unvervakzinierten in die Lager kommen, wird unser LR Daumenschraube sicher 1. Oberlagerführer am Obersalzberg.“ Würde sich der Satz einzig und allein gegen die Person von Bernhard Kern richten, wie Staatsanwalt Markus Andrä argumentierte, wäre es eine Beleidigung. Aber in den Augen des Gerichts wurde der Post in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen des Landratsamts verfasst - „und in diesem Fall ist Meinungsfreiheit wichtiger“, so Richter Daubner.

Landrat Kern: „So entstehen Hass und Hetze“

Landrat Kern, der ebenfalls in Saaldorf-Surheim wohnt und den Angeklagten persönlich kennt, erschien am Mittwoch selbst als Zeuge vor dem Amtsgericht: „Ich habe mich dadurch klar beleidigt gefühlt. So entstehen Hass und Hetze.“ Er habe sich in der Corona-Pandemie viel gefallen lassen müssen, „aber bei Bezügen zum düsteren Kapitel zwischen 1933 und 1945 ist bei mir dann Schluss“, so der Landrat. Er erstattete ursprünglich selbst bei der Polizei in Bad Reichenhall Anzeige. Verteidigerin Kerstin Zinke argumentierte dagegen, Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, müssten sich deutlich mehr gefallen lassen.

Von den politischen Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie war der Angeklagten auch beruflich stark betroffen. Zumindest den Anlass der Facebook-Posts konnte deswegen auch Staatsanwalt Andrä noch nachvollziehen. „Mein Mandant wollte nur wachrütteln“, so Anwältin Zinke.

xe

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