Zugräumung in Freilassing? - Bundespolizei widerspricht Bayerischer Regiobahn
Nach der vermeintlichen Zugräumung in Freilassing am Montag (11. Juli) äußert sich jetzt die Bundespolizei zu dem Vorfall.
Freilassing - Bei einer Grenzkontrolle im Zug sei es nach Angaben einer Sprecherin der Bayerischen Regiobahn teilweise zu einer Zugräumung gekommen, bei der Passagiere in Freilassing aussteigen mussten. Es soll zwar seit der Einführung des 9-Euro-Tickets schon öfter zu überfüllten Zügen gekommen sein, sodass Fahrräder nicht mitgenommen werden konnten, aber dass Fahrgäste den Zug verlassen mussten, sei laut der Sprecherin auf der Fahrtstrecke noch nie vorgekommen (BGLand24.de hatte bereits darüber berichtet).
Andere Darstellung des Sachverhalts der Bundespolizei
Doch die Aussagen der Sprecherin sind nach neuen Angaben der Bundespolizei Freilassing nicht ganz korrekt. Eine Sprecherin schilderte gegenüber BGLand24.de den Ablauf der Zugkontrolle anders als die Bayerische Regiobahn.
Es soll bereits vor der Zugkontrolle - unabhängig von der Polizei - eine Bahnsteigdurchsage von der Bahn veranlasst worden sein, mit dem Hinweis, dass der Zug bereits ab Salzburg seine Kapazitätsgrenze erfüllt habe und kein Zustieg mehr möglich sei. Das ist aber auch darauf zurückzuführen, dass offenbar nach Angaben der Bundespolizei nur ein Zugabteil eingesetzt wurde .
Nachdem sich die Polizeibeamten einen Überblick über die Situation verschafft hatten, sei entschieden worden, ein angepasstes Kontrollverfahren anzuwenden. Die Passagiere seien darum gebeten worden, zurückzutreten. Dieses Vorhaben wurde über eine Zugdurchsage den Gästen übermittelt.
Die bereits im Zug stehenden Fahrgäste mussten für die Identitätskontrolle aussteigen und nach der Kontrolle draußen warten. Anschließend wurden die sitzenden Fahrgäste kontrolliert und nachdem die Beamten fertig waren, durften alle ausgestiegenen Fahrgäste wieder einsteigen und die Fahrt fortsetzen.
Die Passagiere, die in Freilassing erst einsteigen wollten, konnten laut der Sprecherin nicht mit dem Zug fahren, was aber nicht von der Polizei, sondern von der Bahn veranlasst wurde.
„Wenn man schon das Wort Räumung verwenden möchte, dann im Sinne einer vorübergehenden Räumung“, so die Bundespolizei Freilassing.
Adrijana Pejic