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Endlose 30er-Zonen in Freilassing – Muss noch ein Schild her?

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Von: Christina Eisenberger

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Streckenverbot Gefahrenstelle Freilassing Laufener Straße Vinzentiusstraße Bahnhof
Die Gefahrenstellen mit Streckenverbot in Freilassing werden nie aufgehoben. Ab wann dürfen Autofahrer wieder Tempo 50 fahren? © ce

In Freilassing gilt an drei Gefahrenstellen für Autofahrer Tempo 30: vor dem Kindergarten in der Vinzentiusstraße, der Mädchenrealschule und am Bahnhof. Doch aufgehoben wird der 30er nie. Ab wann gilt wieder Tempo 50?

Freilassing - Von Montag bis Freitag dürfen zwischen 7 und 17 Uhr Autofahrer hier nicht schneller als Tempo 30 fahren: am Kindergarten in der Vinzentiusstraße, in der Laufener Straße auf Höhe Mädchenrealschule und am Hauptbahnhof. Der Grund ist offensichtlich: Es sind Gefahrenstellen. Kindergartenkinder, Schüler und Pendler sind in diesem Zeitraum zu Fuß unterwegs. Gerade die Minderjährigen sind eine besonders zu schützende Personengruppe. Doch die Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 wird nie durch ein Schild aufgehoben.

30er-Zonen ohne Ende in Freilassing: Ab wann dürfen Autofahrer wieder 50 fahren?

Was bedeutet das für die Autofahrer? Gerade für ortsunkundige Autofahrer ist eine Gefahrenstelle schwerer erkenntlich. Gilt die Turnhalle an der Mädchenrealschule noch als Gefahrenstelle und damit Tempo 30? Wo hört der Gefahrenbereich am Bahnhof wieder auf? Ab wann dürfen Autofahrer guten Gewissens wieder 50 fahren - und das vor allem, ohne geblitzt zu werden?

Von der Stadt Freilassing heißt es, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen oft an Gefahrenstellen wie einer Baustelle oder vor Schulen angeordnet werden: „Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen gilt folgendes: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht“, so Pressesprecher Daniel Beutel. Ein Aufhebungszeichen sei auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbotes eindeutig aus einem Zusatzschild ergebe.

Streckenverbot ohne klares Ende

Ob Autofahrer die Geschwindigkeit innerorts in Freilassing auch einhalten, kontrolliert die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ). Bisher habe die KVÜ einmal in der Laufener Straße eine Messung durchgeführt. „Innerhalb von drei Stunden wurden 820 Fahrzeuge gezählt, bei 113 Fahrzeugen musste ein Verstoß festgestellt werden – Spitzenreiter: 57 km/h“, so Beutel. Die Messstelle werde grundsätzlich ungefähr in der Mitte der Gefahrenzone aufgestellt. Doch wo genau die drei besagten Gefahrenzonen enden und wieder Tempo 50 gilt, können weder die Kommunale Verkehrsüberwachung noch die Stadt Freilassing benennen.

Der Polizei sei das Problem bereits bekannt, heißt es von Gerhard Winterstetter, Verkehrsreferent bei der Polizei Freilassing. Die Kombination aus der Benennung einer Gefahrenstelle mit einem Rufzeichen sei möglich, aber bei der Geschwindigkeitsbegrenzung mit Tempo 30 handle es sich um ein Streckenverbot. Diese gelten, bis sie aufgehoben werden. „Da gehört nachgebessert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss man schon aufheben“, so Winterstetter.

Der Polizist geht davon aus, dass die fehlende Aufhebung noch im Herbst durch die Stadt korrigiert werden dürfte.

ce

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