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Freiwillige für Schöffenamt gesucht: Bewerbung ab sofort bis 24. März möglich

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Freilassing - Die Stadt Freilassing nimmt ab sofort bis zum 24. März Bewerbungen für das Schöffenamt am Amtsgericht Laufen und dem Landgericht Traunstein entgegen. Die nächste Schöffenperiode beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre.

Die Meldung im Wortlaut

Schöffen wirken in Strafverfahren beim Schöffengericht des Amtsgerichts und bei den Strafkammern des Landgerichts mit. Sie brauchen keine juristische Vorbildung und sollen unbelastet und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, was Recht ist. Wer Schöffe werden möchte, muss deutscher Staatsangehöriger und bei Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 70 Jahre alt sein.

Die Schöffen stellen sicher, dass Urteile „im Namen des Volkes“ gesprochen werden. Denn nach dem Grundgesetz soll alle staatliche Gewalt vom Volke ausgehen. Die Stadt Freilassing schlägt dabei 15 Schöffen vor. Die Auswahl aus den Bewerbern trifft der Stadtrat. Die Vorschläge aller Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land werden danach in einer Liste erfasst. Aus dieser Liste wählt dann ein am Amtsgericht gebildeter Wahlausschuss die Schöffen.

Bewerbungen aus Freilassing können schriftlich bei der Stadtverwaltung eingereicht oder im Rathaus auf Zimmer-Nr. 15 (Erdgeschoss, Herr Egger) persönlich abgegeben werden. Ein Bewerbungsformular kann auch von der städtischen Homepage unter www.freilassing.de/aktuelles/artikel/schoeffen-gesucht heruntergeladen werden.

Pressemitteilung der Stadt Freilassing

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