Der Eindruck von Passanten an der Saalbrücke, die drei Syrer seien versehentlich eingereist, bestätigte sich in diesem Fall also nicht. „In Einzelfällen behaupten Personen immer wieder, ‚versehentlich‘ nach Deutschland eingereist zu sein“, so die Sprecherin der Bundespolizei, „die polizeilichen Erkenntnisse sprechen eher gegen ein ‚versehentliches Verlaufen‘“. Tatsächlich wird in Deutschland die illegale Einreise als Straftat bewertet wie zum Beispiel Mord, Totschlag oder Geiselnahme und muss von Beamten geahndet werden, ein Auge zudrücken und einfach zurückschicken ist daher nicht möglich. In Österreich stellt eine illegale Einreise hingegen nur eine Ordnungswidrigkeit dar wie zum Beispiel zu schnelles Fahren.
Schon ein Schritt nach der Grenzlinie bedeutet in Deutschland also, man hat eine Straftat begangen, vorausgesetzt man besitzt keine gültigen Einreisepapiere. Doch ohne Grenzhäuschen und Schlagbaum sind Grenzen oft nicht mehr wirklich zu erkennen, und dass sich die Grenzlinie zwischen Österreich und Bayern auf der Mitte der Saalbrücke befindet, wissen wohl nur wenige. Auch mit der S-Bahn kann man „versehentlich“ in Deutschland landen, und zwar dann, wenn man mit Handy und Kopfhörer unterwegs ist und die letzte Haltestelle in Liefering übersieht. Dass die nächste Station dann schon in Deutschland ist wissen Einheimische, von Ausländern kann man das eher nicht annehmen. Aber in der S-Bahn hat man dann auch keine Möglichkeit mehr, vor oder auf der Eisenbahnbrücke auszusteigen, auch hier ist die Grenzlinie in der Mitte der Saalach.
hud