Polizei Freilassing überwacht Schleichwegeverkehr in Hofham
Mit Uneinsichtigkeit und Toleranz bei Autofahrern sind die Polizisten bei ihren Verkehrskontrollen des Schleichwegeverkehs in Hofham nicht nur selten konfrontiert - Hoffnung auf Besserung bleibt bestehen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Freilassing – Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit dem 13. Juni in der Reichenhaller Straße in Freilassing aufgrund umfangreicher Bauarbeiten eine Vollsperre (BGLand24.de berichtete).
Nicht jeder Autofahrer akzeptiert die von Stadtverwaltung und Straßenverkehrsbehörde eingerichtete, großräumige Umleitung über das Bundesstraßennetz. Deshalb führten die Beamtinnen und Beamten der Polizeiinspektion bereits von Beginn an entsprechende Schwerpunktkontrollen durch. Diese umfassen sowohl die eigentlich gesperrte Reichenhaller Straße, aber auch den sogenannten Schleichwegeverkehr im Bereich des Ortsteiles Hofham.
Ernüchternd deshalb die erste Bilanz der Polizei, vorgestellt durch Ersten Polizeihauptkommissar Gerhard Huber: „Der Dank gilt zunächst allen Verkehrsteilnehmern, welche sich rechtskonform an die Vorschriften halten und den Umleitungsbeschilderungen folgen. Leider müssen wir wie auch die Anwohner aber feststellen, dass sich eine Vielzahl von Autofahrern eben nicht an die aufgestellten Verkehrsverbote hält. Diese dienen zum einen dem Schutz der Anlieger, zum anderen sind diese Verkehrswege schlicht und ergreifend nicht dazu bestimmt und gebaut, um den Umleitungsverkehr aufzunehmen.
Unsere durchgeführten Kontrollen bestätigten leider die Prognosen. Insbesondere das allseits bekannte Verkehrszeichen 250 bzw. 260 mit Zusatzzeichen “Anlieger frei”, welches das Befahren einer gesperrte Straße nur unter der Anliegerregelung erlaubt, hat für viele offenbar nur noch “Empfehlungscharakter” und gilt im besten Fall für andere, aber nicht für einen selbst. Es erhärtet sich der Eindruck, als ob jeder für sich selbst entscheidet, ob die verkehrsrechtliche Anordnung gilt oder nicht.
Was letztlich aber nichts daran ändert, dass wir hier notwendige Verwarnungen aussprechen und so die begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten ahnden”. Seit der letzten StVO Novellierung fallen diese mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro doch empfindlich aus.
Dass bei manchem Autofahrer im wahrsten Sinne des Wortes die Nerven blank liegen, erleben die Polizistinnen und Polizisten bei ihrem täglichen Einsatz, zuletzt am vergangenen Mittwoch, an dem innerhalb einer Stunde 11 Pkw-Fahrer gebührenpflichtig verwarnt werden mussten.
“Trotz allem Verständnis - es ist teilweise wirklich erschreckend, mit welch beharrlicher Uneinsichtigkeit und Ignoranz wir konfrontiert werden. In Einzelfällen kommt es auch zu wüsten Beschimpfungen und lautstarken Unmutsäußerungen”.
Die Freilassinger Polizei wird ihre Kontrollen weiter fortführen verbunden mit der Hoffnung, dass sich hier eine Besserung einstellt, von der letztlich alle profitieren.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Traunstein