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Grenzkontrollen oder Schleierfahnder? Was bringt mehr?

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Von: Michael Hudelist

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Grenzkontrolle der Bundespolizei Freilassing am Walserberg
Grenzkontrolle der Bundespolizei Freilassing am Walserberg © Bundespolizei Freilassing

„Die stationären Grenzkontrollen am Walserberg müssen weg, sie bringen nicht viel und sind für die staugeplagten Salzburger ein Übel“, so zusammenfassend die Aussagen der Salzburger Landtagsabgeordneten Stefanie Mösl.

Salzburg / Freilassing - „Die stationären Grenzkontrollen am Walserberg müssen weg, sie bringen nicht viel und sind für die staugeplagten Salzburger ein Übel“, so zusammenfassend die Aussagen der Salzburger Landtagsabgeordneten Stefanie Mösl. Und weiter: „Die höchste Effizienz hat nach wie vor die Schleierfahndung, Zahlen dazu gibt es schon seit vier Jahren, welche das genau belegen“.

Bereits 2019 hätte die Statistik eindeutig gezeigt, wo die Erfolge erzielt wurden und wo nicht. Ein BGLand24-Faktencheck. 

Grenzkontrollen oder Schleierfahnder?

Eindeutige Zahlen zu Erfolgen der Schleierfahnder? Genau diese Zahlen wollten wir recherchieren, nur, es gibt sie weder bei der zuständigen Bundespolizei, noch bei der Bayerischen Grenzpolizei, jeweils nachgefragt für die Bereiche Berchtesgadener Land und Traunstein.

Die Bayerische Grenzpolizei in Piding ist zwar auch am Feststellen von Migranten beteiligt, übergibt die Schutzsuchenden allerdings der Zuständigkeit halber an die Bundespolizei in Freilassing, diese Männer, Frauen und Kinder werden dann in der Statistik der Bundespolizei mitgezählt, sind also bei den 11.000 unerlaubten Einreisen im Jahr 2022 im Bereich der 200 Kilometer Grenzlinie der Bundespolizei-Inspektion Freilassing enthalten.

Was ist eine „Schleierfahndung“?

Umgangssprachlich versteht man unter dem Begriff „Schleierfahndung“ verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die im Rahmen einer allgemeinen Fahndung verdeckt durchgeführt werden.

Die Bundespolizei spricht in diesem Zusammenhang meist von anlassunabhängigen oder lagebildorientierten Personenkontrollen. Im Bundespolizeigesetz ist geregelt, dass die Bundespolizei im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern die Identität einer Person feststellen kann, „sofern die Identitätsfeststellung zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur Verhütung von ausgewählten Straftaten dient“, so der Sprecher der Inspektion Freilassing, Markus Peter.

Die Schleierfahndung sei insofern immer zweckgebunden. Die Hauptaufgabe der Bundespolizei Freilassing sei allerdings wegen der wiedereingeführten Grenzkontrollen, derzeit bis Mai 2023 festgesetzt, die Grenzkontrollen zu Österreich, hierzu wurde am Grenzübergang Walserberg-Autobahn eine stationäre Grenzkontrollstelle eingerichtet.

Grenzkontrolle nur an der Grenze?

Wenn an einem anderen Grenzübergang, zum Beispiel an der Saalbrücke zwischen Salzburg und Freilassing, ein Fahrzeug einreist, die Bundespolizei das beobachtet und die Insassen erst später, zum Beispiel im Stadtgebiet Freilassing kontrolliert, ist das rechtlich gesehen nach wie vor eine Grenzkontrolle, „wenn wir das Fahrzeug bei der Einreise gesehen haben“. Denn im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen ist eine Person erst dann in das Bundesgebiet eingereist, wenn sie die Grenzlinie überschritten und die Grenzkontrolle passiert hat.

„Diese Grenzkontrolle muss eben nicht unmittelbar an der Grenze, also zum Beispiel auf der Saalbrücke stattfinden“. Nur wenn die Bundespolizei innerhalb von 30 Kilometern von der Grenze entfernt ein Fahrzeug kontrolliert, ohne es bereits bei der Einreise gesehen zu haben, spricht man von einer Schleierfahndung.

Auch wenn die Bundespolizeiinspektion Freilassing zusätzlich zu den Grenzkontrollen stellenweise Kontrollen im Zuge der Schleierfahndung durchführen würde, sei der Schwerpunkt der Maßnahmen eindeutig bei den Grenzkontrollen. „Eine statistische Erfassung, wie viele Migranten bei der unmittelbaren Grenzkontrolle und wie viele bei einer Schleierkontrolle festgestellt wurden bisher nicht veröffentlicht.

Bayerische Grenzpolizei mit Schwerpunkt „Fahndungstreffer“

Als Unterstützung der Bundespolizei – direkt dem Bundesinnenministerium unterstellt – hat der Freistaat Bayern am 1. August 2018 wieder eine eigene Grenzpolizei eingeführt. Diese führt im Bereich Berchtesgadener Land „nur sehr vereinzelt Grenzkontrollen durch“, so der Sprecher der Bundespolizei, Schwerpunkt ihrer Aufgabenwahrnehmung ist die anlassunabhängige Personenkontrolle, also die klassische Schleierfahndung.

In ganz Bayern, also auch zu den Grenzen zu Tschechien, hat die Bayerische Grenzpolizei 2022 rund 56.000 Fälle bearbeitet, darunter allerdings „nur“ rund 3000 unerlaubte Einreisen, und das auf einer Grenzlänge von über 1000 Kilometer. Diese 3000 Fälle sind die einzige, in Bayern erhältliche Zahl von Schutzsuchenden, die durch die Schleierfahndung entdeckt wurden.

Schleierfahnder nicht effizienter

Diese 3000 Personen, bayernweit, den 11.000 Flüchtlingen alleine bei den stationären Grenzkontrollen am Walserberg und am Bahnhof Freilassing, sowie anderen Grenzübergängen in vier Landkreise gegenübergestellt lässt deutlich erkennen, dass die Aussage der Salzburger Landtagsabgeordneten Stefanie Mösl – „Schleierfahnder sind weit effizienter“ – nicht stimmen kann.

Ihre weitere Aussage, dass die Grenzkontrollen „die Schengen-Vereinbarung untergraben“ mag zwar stimmen, gilt dann aber gleichermaßen für das Aussetzen der Schengen-Vereinbarung durch Österreich an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn.

hud

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