Friedhofssatzung in Freilassing angepasst

In seiner August-Sitzung beschloss der Stadtrat der Stadt Freilassing die Änderung der sogenannten Friedhofs- und Bestattungssatzung.
Die Mitteilung im Wortlaut:
Freilassing - Die Änderungen tragen der angestiegenen Entwicklung Rechnung, dass inzwischen mehr Urnen- als traditionelle Erdbestattungen durchgeführt werden.
Flexiblere Vorgangsweise bei Urnenbestattung
Bisher galt die Regelung, dass bei den einzelnen Erdgräbern zunächst ein Sarg beigesetzt werden musste, ehe eine Urne hinzugegeben werden durfte. Der Wegfall dieser Regelung ermöglicht eine flexiblere Handhabung. Zudem wurde die Anzahl der erlaubten Grabstellen je Grabstätte angepasst – denn kürzlich kam es häufig zu Problemen, da gemäß Satzung zwar alle Stellen belegt, in der Realität aber noch ausreichend Platz für eine Urnenbeisetzung vorhanden gewesen wäre.
Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen
Bisher waren zudem auf dem alten Friedhofsteil nur dauerhafte und wasserdichte Urnen erlaubt. Dies ändert sich nun, denn die Bestattung in einer biologisch abbaubaren Urne ist umweltfreundlich und schließt eine Grundwasser- und Bodengefährdung aus.
Standesamtsleiterin Kathrin Geisler sieht in den Satzungsänderungen eine Erleichterung für Angehörige: „Die durchgeführten Anpassungen ermöglichen eine flexiblere Handhabung für Urnengräber und folgen auch den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger.“
Pressemitteilung Stadt Freilassing