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Behinderten Rentner vom Rad geschlagen: Ainringer (59) fühlte sich beim „Rausch-Ausschlafen“ gestört

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Von: Hannes Höfer

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Am Morgen nach einer feuchten Grillfeier fühlte sich der arbeitslose Ainringer von der Plauderei vor dem darunter liegenden Laden gestört. Nach kurzem verbalen Geplänkel stürmte der gerichtsbekannte Mann nach unten und watschte den behinderten Rentner vom Rad.

Ainring/Laufen – Es hatte länger gedauert am Vorabend. Ein „paar Bier“ will der Angeklagte getrunken haben, weshalb ihm „scho a bissl warm worn is im Schädl“. Jedenfalls fühlte er sich von dem morgendlichen Ratsch unter seinem Fenster gestört. Er möchte schlafen, soll der Ainringer aus dem Fenster gerufen haben, „und wenn’s ned aufhörts, kimm i obi.“

Der 79-jährige Rentner räumte ein, erwidert zu haben: „Dann kimm hoid oba.“ Das tat der Ainringer dann auch mit Jogginghose und freiem Oberkörper. „Er gibt mia a Watschn“, berichtete der Rentner, „i sag dann: ‚spinnst du‘ und schieb ihn weg.“ Daraufhin habe ihm der Angeklagte „eine solche geschallert“, dass er mit seinem Rad zu Boden gestürzt sei. Eine Verkäuferin des Ladens hatte sofort die Polizei verständigt; einem Kunden, der seine Zeugenschaft angeboten hatte, drohte der Angeklagte mit: „Du griags a glei a paar …“ 

Anzeige erstattet: Rentner hat’s „richtig g’schlaucht“

Der Rentner erstattete erst auf mehrfaches Anraten Anzeige, nachdem es ihn wenig später doch „richtig g’schlaucht“ hatte und er ein Krankenhaus aufsuchte, wo Rötungen, Schmerzen, eine Kopfprellung und eine Halswirbelzerrung festgestellt wurden. Die Krücken des Rentners will der Ainringer hinter dem Rad nicht bemerkt haben. „I scham mi so“, beteuerte der Angeklagte und beschrieb die Vorgeschichte auf seine Art: „Zwei Bayern hoid, er schnabelt auffi, und i owi.“ 

Ainringer „ist koa Eng’l“ und hat eine „bemerkenswerte Karriere“

Der 59-Jährige hat 27 Einträge im Bundeszentralregister. „Quer durch das Strafgesetzbuch“, wie Staatsanwalt Fabian Meixner anmerkte. Bei der Tat stand er unter zweifach offener Bewährung. Unter anderem hatte er ein Pferd des Nachts von Bischofshofen nach Reichenhall entführt. „Ich bin koa Eng’l“, erklärte der Angeklagte zu seinen Taten, doch nicht alles sei „so gewollt“ gewesen. Er sei eigentlich freundlich und mache um „böse Menschen“ einen großen Bogen. 

Meixner sprach von einer „bemerkenswerten Karriere“ des Angeklagten, dem Gewalttaten nicht fremd seien. Weil keine bleibenden Verletzungen geblieben waren und der Geschädigte kein großes Strafinteresse habe, mochte der Staatsanwalt „beide Augen zudrücken“ und es bei einer Geldstrafe von 2400 Euro belassen. Rechtsanwalt Jürgen Pirkenseer hob hervor, dass sich sein Mandant entschuldigt und dem Rentner vielfältige Hilfe angeboten hatte. Die Kosten für dessen Taxifahrt werde er selbstverständlich übernehmen. Der Verteidiger erachtete 100 Tagessätze zu je 15 Euro für ausreichend, weil schon das den Angeklagten hart treffen würde. 

Richter Haiker schickt Ainringer hinter Gitter

Doch Vorsitzender Josef Haiker fand deutliche Worte: „Sie haben nicht zum ersten Mal das Ende der Fahnenstange erreicht.“ Dabei sitze der Angeklagte hier, als könne er keiner Fliege was zuleide tun, wenn aber ganz normale Bürger ein ganz normales Gespräch führten, raste er aus und schlage zu. „Zum Glück sind Sie an einen gutmütigen Geschädigten geraten, der weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld verlangt.“ Dabei sei ein Schlag gegen ein sensibles Organ wie das Ohr „enorm gefährlich“, mit möglicherweise lebenslangen Folgen.

Haiker nannte den Schlag gegen „einen betagten Herren äußerst niederträchtig“. Auch ohne Behinderung. Der Richter zeigte sich überzeugt: „Bei nächster Gelegenheit sitzen Sie wieder hier.“ Zwei Faktoren im Laufener Gericht: Der Ainringer hat 27 Vorstrafen und stand bei dieser Tat im September 2022 unter zweifach offener Bewährung, sodass ihm Richter Josef Haiker – anders als Staatsanwalt und Verteidiger – eine solche nicht mehr zugestehen mochte. Der Vorsitzende schickte den Angeklagten wegen Körperverletzung für vier Monate hinter Gitter. DasUrteil von vier Monaten ist noch nicht rechtskräftig

hhö

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