Dennery: Weitere 18 Jahre hinter Gitter

Traunstein - 15 Jahre nach der Entlassung aus zehnjähriger Haft schickte das Landgericht den inzwischen 65-Jährigen Siegfried S. Dennery Mitte März 2009 für weitere 18 Jahre ins Gefängnis. Seit Freitag ist das Urteil rechtskräftig. **Der Dennery-Prozess**
In den 80-er Jahren wie im zweiten Tatzeitraum ging es um bewaffnete Banküberfälle mit hoher Beute im südostbayerischen Raum. Wurde er 1984 wegen acht Fällen, teils zusammen mit anderen Mittätern, im Rosenheimer Bereich mit einer Gesamtbeute von 614.000 Euro verurteilt, so wurden ihm zuletzt zwei nachgewiesene vollendete Überfälle und eine Versuchstat zwischen 2004 und 2007 auf Banken in Tacherting, Unterneukirchen und Chieming mit einer Beute von über 195.000 Euro und mehreren Verletzten zum Verhängnis. Der Erste Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am 22. Januar die Revision des Angeklagten, dem Verteidiger Dr. Adam Ahmed aus München zur Seite steht, gegen das Urteil der Sechsten Traunsteiner Strafkammer. Zwar hat der Verteidiger beim BGH noch eine so genannte "Anhörungsrüge" beantragt, wurde doch ein Schriftsatz nicht mehr berücksichtigt. An der Rechtskraft des Urteils jedoch ändert dies nichts mehr - so Dr. Adam Ahmed auf Anfrage des OVB.
Der Angeklagte, der sich in dem 33 Tage seit Anfang April 2008 dauernden Prozess als "Schriftsteller, Drehbuchautor und Regisseur" bezeichnete, war am 25. Mai 2007 bei einer Zufallskontrolle nach wilder Flucht in Stephanskirchen festgenommen worden. Die Sechste Strafkammer erkannte unter anderem auf erpresserischen Menschenraub, schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung in den Fällen Tacherting und Unterneukirchen, auf entsprechende versuchte Taten in Chieming. Das Gericht sprach keine Sicherungsverwahrung aus. Bei seiner Haftentlassung werde N. zu Beginn des 82. Lebensjahres stehen - so Vorsitzender Richter Werner Gruben im Urteil.
kd/Oberbayerisches Volksblatt