Am Landgericht Traunstein
An Raublinger Gymnasium: Junge (14) soll Mitschüler (10) mehrfach vergewaltigt haben - Prozess ausgesetzt
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Wenn die Schule zum Tatort wird: Am Landgericht Traunstein beginnt am Dienstag ein Prozess um schockierende Tatvorwürfe.
Update, 14.57 Uhr - Prozess bis November ausgesetzt
Der Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung durch einen Mitschüler auf einer Schultoilette in Bayern wird vom Landgericht Traunstein ausgesetzt. „Es sind noch umfangreiche Nachermittlungen erforderlich, die wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, sagte eine Sprecherin des Gerichts nach dem Prozessbeginn am Dienstag. Erst im November soll es weitergehen. „Das Verfahren muss dann neu begonnen werden.“ Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte bereits an diesem Mittwoch das Urteil fallen.
Zu Beginn des Prozesses am Dienstag hatte der angeklagte Jugendliche sowohl zu seiner Person als auch zu den Vorwürfen geschwiegen. Dafür sagte der Vater des Opfers aus.
Erstmeldung
Traunstein - Es sind schockierende Vorwürfe, mit denen sich das Landgericht Traunstein am Dienstag (9.30 Uhr) befassen muss: Ein damals 14-Jähriger soll einen zehnjährigen Mitschüler mehrfach vergewaltigt haben. Tatort: die Schultoilette des Gymnasiums in Raubling.
Immer wieder soll er den Jüngeren missbraucht, ihn drei bis vier Mal vergewaltigt haben. Das alles ereignete sich laut Staatsanwaltschaft im Herbst 2017 während der Nachmittagsbetreuung.
Der angeklagte Junge soll den damals Zehnjährigen unter einem Vorwand auf die Toilette gelockt haben. Das Kind soll mitgemacht haben, weil es Angst vor Schlägen hatte. Laut Gericht hat der angeklagte Jugendliche die Tat bei der Polizei bestritten. Angeklagt ist er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Körperverletzung. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte demnach schon am Mittwoch, den 23. Juni, fallen.
Anzeige in derartigen fällen „höchst selten“
„Dass so etwas angezeigt wird, ist höchst selten“, sagt der Kriminologe Christian Pfeiffer. „Der Mut ist beachtlich, aber das ist eine Seltenheit. Viele scheuen davor zurück, weil der Opferstatus sie nicht mehr verlässt.“ Wie häufig solche Fälle bundesweit sind, wird nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht erfasst. Und auch Pfeiffer sagt: „Über die Häufigkeit wage ich keine Prognose.“ Er geht von einer sehr großen Dunkelziffer aus.
Schule muss Strafverfolgungsbehörden bei Sexualdelikten unverzüglich informieren
Nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums hat die Schule „unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren“, sobald dort Kenntnisse eines Sexualdeliktes vorliegen. „Für diese Anzeigepflicht gilt die Aussagegenehmigung für die Schulleiterin beziehungsweise den Schulleiter hiermit als erteilt“, heißt es in einer entsprechenden Bekanntmachung des Kultusministeriums aus dem Jahr 2014.
„Angesichts einer zunehmend sexualisierten Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ist für eine erfolgreiche Prävention insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen nötig, um zum Beispiel mediale Botschaften kritisch hinterfragen und selbstbestimmter mit Medien umgehen zu können“, sagt ein Ministeriumssprecher.
„Jugendliche sind besonders empfänglich für medial verbreitete Trends und Wertvorstellungen. Über Fernsehen, Internet, Musik oder Computerspiele werden sie mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert, wobei oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt wird.“
aic mit Material der dpa