Nach Nutztierrissen im Kreis Traunstein und Berchtesgadener Land
Erste Ergebnisse der Gen-Analyse: LfU bestätigt Wolf als Verursacher - doch war es nur einer?
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Am Mittwoch (29. Dezember) veröffentlichte das LfU Bayern eine Mitteilung, in der die ersten Ergebnisse der Gen-Analysen nach Nutztierrissen im Landkreis Traunstein und im Berchtesgadener Land genannt werden. Fest steht: Es war definitiv ein Wolf, der die Tiere tötete.
Mitte Dezember, genauer am 13. und 14. Dezember, kam es am Alpenrand in der Region zu Übergriffen auf Nutztiere im Raum Rosenheim (Plus-Artikel). Ein Wolf wurde als Verursacher bestätigt. Laut dem LfU Bayern stehen die Ergebnisse der individuellen Zuordnung hierbei noch aus. Am 15. Dezember wurde im Landkreis Traunstein eine Ziege verletzt (Plus-Artikel). Auch hier wurde ein bisher nicht bekannter männlicher Wolf als Verursacher bestätigt.
Ähnlich sehen die Ergebnisse für die Vorfälle am 17. Dezember in einem Wildgehege, am 18. Dezember auf zwei Ziegen und am 19. Dezember im Berchtesgadener Land, wo mehrere Schafe gerissen wurden (Plus-Artikel), aus. Auch hier wurde ein Wolf aus der Alpenpopulation als Verursacher identifiziert, wie das LfU Bayern berichtet. Ob es sich jeweils um dasselbe oder verschiedene Tiere handelt, werde derzeit untersucht, heißt es in der Mitteilung. Die Ergebnisse der Individualisierung werden für den Anfang Januar 2022 erwartet und dann „zeitnah freigegeben“.
LfU nach Ergebnissen zu Wolfsrissen: Herdenschutz dringend geboten
Da die Orte der Übergriffe innerhalb der Kulisse der „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“ liegen bittet das LfU Bayern dringend alle Nutztierhalter der Region, ihre Tiere wolfssicher unterzubringen. Als Beispiel wird Einstallung oder wolfsabweisende Zäunung angeführt.
Darüber hinaus bittet das LfU, etwaige Übergriffe auf Nutztiere sowie auch weitere Beobachtungen unmittelbar dem LfU, Fachstelle Große Beutegreifer zu melden, damit unverzüglich weitere Schritte wie beispielsweise Rissbegutachtung und Probeentnahme für genetische Analysen veranlasst werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Nutztierhalter, deren Flächen innerhalb der Förderkulisse liegen, Material- und Montagekosten für die Einrichtung wolfsabweisender Zäune zu 100 Prozent gefördert bekommen können. Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
mda mit Material des LfU Bayern
Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa/Swen Pförtner