Stadt klärt Regelungen auf
Fahrradstraße am Frühlinger Spitz in Traunreut wird eingerichtet
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Wie die Stadt Traunreut am Dienstag, 15. Juni mitteilt, wird noch diese Woche die Fahrradstraße am Frühlinger Spitz eingerichtet. Diese Regeln sind dann zu beachten:
Die Mitteilung im Wortlaut:
Traunreut - Viele Freizeitradler, sowie auch die Anlieger der Schrebergärten und Mitarbeiter der BSH nutzen mit ihrem Zweirad die Straße am Frühlinger Spitz. BSH selbst hat in dem Bereich 60 Radständer zur Verfügung gestellt. Seit Jahren kommt es am Frühlinger Spitz immer wieder zu problematischen und gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahren und Kraftfahrzeugen. In der Mai-Sitzung beschloss daher der Stadtrat, die Straße am Frühlinger Spitz für ein Jahr auf Probe zu einer Fahrradstraße auszuweisen. Was bedeutet eine „Fahrradstraße und welche Auswirkungen hat diese für die Anlieger und Verkehrsteilnehmer in unserer Stadt.
Was bedeutet eine „Fahrradstraße“?
Das Ordnungsamt der Stadt Trauneut hat in der Stadtratssitzung die entsprechenden Maßnahmen und Regelungen vorgestellt. Die Fahrradstraße beginnt auf der einen Seite innerorts an der Kreuzung Waginger Straße/ Kirchholzweg/ Frühlinger Spitz und endet außerorts am Kreisverkehr beim städtischen Bauhof.
In diesem Abschnitt haben Radfahrer grundsätzlich Vorrang, auf sie ist besondere Rücksicht zu nehmen. Lastkraftfahrzeuge mit Ausnahme der Anlieger und Sondererlaubnis dürfen die Straße nicht zur Durchfahrt nutzen. Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen und Krafträder dürfen den Frühlinger Spitz mit maximal 30 km/h passieren. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Anm. d. Red.: In einer vorausgegangenen Pressemitteilung der Stadt wurde fälschlicherweise angegeben, dass Kraftfahrzeuge mit Ausnahme der Anlieger dürfen die Straße nicht zur Durchfahrt nutzen dürfen. Es gilt gelten die oben genannten Maßnahmen und Regelungen, welche der Richtigstellung entnommen wurden.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt. Beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m innerorts bzw. 2 m außerorts einhalten. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. Der Schwerverkehr über 3,5 t ist nicht zugelassen, nur mit Sondererlaubnis.
Diese Maßnahmen werden in Absprache mit der Verkehrspolizei umgesetzt. Damit soll die Straße am Frühlinger Spitz für den Radverkehr sicherer werden. Die Fahrradstraße wird vorläufig für ein Jahr auf Probe ausgewiesen. In dieser Zeit wird geprüft, ob dieser Abschnitt durch die Beschränkung für den restlichen Verkehr vorwiegend von Radfahrern angenommen wird.
Im Laufe dieser Woche werden die Maßnahmen durch den Traunreuter Bauhof umgesetzt bzw. eingerichtet. Ab Ende der Woche ist der Frühlinger Spitz die erste Fahrradstraße Traunreuts.
Pressemitteilung Stadt Traunreut