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Töchter eines Geistlichen kämpfen um Erbe

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Die Schlee-Villa in Altötting, die vor wenigen Monaten die Altöttinger Kreiscaritas gekauft hat, ist Teil einer Gerichtsverhandlung. © gw

Rosenheim/Traunstein - Erst der Kampf um Anerkennung, dann der Kampf ums Erbe: Zwei Töchter eines Geistlichen aus dem Chiemgau wollen ihren Pflichtteil von je 900.000 Euro zugesprochen bekommen.

Die Zahl der Menschen, deren Vater zum Zeitpunkt ihrer Geburt katholischer Priester oder Ordensmann war, wird auf 1000 bis 3000 geschätzt. Drei von ihnen hat ein Ordensgeistlicher aus dem Chiemgau gezeugt, der im Dezember 2007 im Alter von 79 Jahren starb. Seither versuchen die zwei Töchter des Geistlichen, ihren Pflichtteil von je 900.000 Euro aus dem Erbe des Vaters zu bekommen.

In dem jahrelangen Zivilstreit am Traunsteiner Landgericht bahnt sich laut Richter Gerhard Bezzel noch kein Ende an - obwohl die beiden inzwischen fast 30-jährigen Stiefschwestern, denen als Klägeranwalt Dr. Dr. Markus Wickles aus München zur Seite steht, bislang fast ausnahmslos Teilsiege errungen haben. Wickles dazu: "Die Gegenseite mauert und verzögert, wo es nur geht."

Die Gegenseite - das ist der in Niederbayern lebende Bruder des Verstorbenen. Er ist sowohl Vorstandsvorsitzender der Stiftung, die der Geistliche als Alleinerben eingesetzt hat, als auch Testamentsvollstrecker für den Nachlass des Bruders, der wie er selbst Träger des Bundesverdienstkreuzes war. Vertreten wird der Bruder beziehungsweise die Stiftung durch den Münchner Rechtsanwalt Dr. Klaus Bauer. Im Gegensatz zu Wickles will er sich zu dem Streit aber nicht äußern. Er gebe dazu keine Stellungnahme ab, erklärte Bauer, der seit 2005 Präsident des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs ist, auf Anfrage unserer Zeitung.

Der Ordensgeistliche betrieb bis zu seinem Tod eine Naturheilpraxis im östlichen Landkreis Rosenheim. Dass die Frauen "Abkömmlinge" des Paters sind - die Beklagtenseite hatte zunächst versucht, das zu bestreiten - steht mittlerweile fest. Der Ordensgeistliche hat die jeweiligen Vaterschaften 1971 und in den 90er-Jahren schriftlich anerkannt.

In dem ungewöhnlichen Fall geht es um erhebliche Vermögenswerte: um einen Goldschatz von 120 000 Euro, ein erst im Laufe des Prozesses bekannt gewordenes Depot mit über 200 000 Euro bei einer Bank in Liechtenstein, Festgeldanlagen von 200 000 Euro bei einem Geldinstitut in Altötting und ein Haus im Wert von etwa einer Million Euro - die Schlee-Villa in Altötting, die der Stiftung vor Monaten die Altöttinger Kreiscaritas abgekauft hat.

Die Töchter - ein weiterer Sohn des Paters wurde vor langem von fremden Leuten adoptiert - pochen per Stufenklage auf ihren Pflichtteil von einem Viertel der Erbmasse. Generell eine mühsame Puzzlearbeit in dem Zivilverfahren ist es, die Vermögenswerte zu ermitteln. So sind die Unterlagen teilweise unvollständig, beispielsweise zur Naturheilpraxis, die der Pater bis zu seinem Tod durchaus erfolgreich betrieb. Die Praxis befindet sich in einem Haus auf einem Grundstück, das der Ordensgeistliche in den 70er-Jahren erworben hatte. 1996 ging das Eigentum an der Immobilie unentgeltlich an die 1994 gegründete Stiftung über. Nach "offiziellen" Unterlagen - so Wickles - lag der Gewinn bei etwa 200 000 Euro pro Jahr. Allerdings laufe beim Finanzamt Rosenheim ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung und einer Nachzahlung von über 150 000 Euro. Die Praxis kaufte nach dem Tod des Erblassers am 19. Dezember 2007 ein Nachfolger - für gerade mal 10000 Euro: Viel zu wenig nach Meinung der Klägerinnen und ihres Anwalts. Das Anwesen sollte nach anfänglichem Willen der Beklagten gar nicht unter die Erbmasse fallen. Das aber ist durch ein Teilurteil vom Tisch.

Wie sich herausstellte, hatte der Bruder noch vor dem Begräbnis des Paters einen Tresor aufschweißen lassen, den darin versteckten Goldschatz versilbert und dafür rund 120 000 Euro kassiert. Den Betrag musste er zurückzahlen - an den zwischenzeitlichen Insolvenzverwalter, der sich daraus gleich sein Honorar in Höhe von etwa 50 000 Euro sicherte. Der Antrag der Beklagten vom Sommer 2009 an das Amtsgericht Rosenheim auf ein Nachlassinsolvenzverfahren ist laut Wickles nur ein weiterer Versuch, "den Frauen ihr Erbe vorzuenthalten".

Keinen Erfolg brachte das Rechtshilfeersuchen an Liechtenstein bezüglich der von dem Verstorbenen dort deponierten 200 000 Euro. Ähnlich verliefen bislang Nachforschungen zu Immobilien in Gibraltar und auf dem spanischen Festland.

Die Ziele der Stiftung lauten: Förderung der Wissenschaft, Forschung auf dem Sektor Naturheilkunde und Unterstützung der Armen in der Welt. Wie der Pater und seine Stiftung die Ziele umsetzten, liegt weitgehend im Dunklen. Jedenfalls brachten es die Stiftung und ihr Begründer zu einem ansehnlichen Vermögen. kd/ls

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