Auch öffentlicher Gastrobereich geplant
Neue Hotel- und Chalet-Pläne: Gemeinderat Siegsdorf konzipiert Ferienpark Vorauf neu
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Einstimmig sprach sich der Siegsdorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für die neuen Hotel- und Chalet-Pläne im Bereich des Ferienparks Vorauf-Feichten aus. Bereits im September hatte sich der Gemeinderat mit der Neustrukturierung der Zentralanlagen im Ferienpark befasst.
Siegsdorf – Der damalige Entwurf der Firma MH Mix & Hornberger Bau GmbH aus Grassau wurde seither noch einmal überarbeitet. Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob die Planung im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sport- und Ferienpark Vorauf-Feichten“ genehmigungsfähig ist und ohne Bebauungsplanänderung verwirklicht werden könne. Ursprünglich war geplant, auf dem gesamten Grundstück mit 9351 Quadratmetern zwölf Einzel-Chalets neu zu bauen und einen kleineren, zweigeschossigen Zentralbau innerhalb des Baufensters zu errichten.
Das überarbeitete Konzept sieht nun vor, das bestehende Sauna- und Wirtshausgebäude abzubrechen und einen Neubau innerhalb der Baugrenzen zu errichten. Im neuen Gebäude sollen 18 Appartements entstehen, ebenso eine Gastronomie und im östlichen Teil ein separater Veranstaltungssaal.
Veranstaltungssaal erhält eigenen Catering-Bereich
Dieser Saal könnte komplett autark betrieben werden, mit eigenem Eingang und Catering-Bereich. Die Dachlandschaft gliedert sich in verschiedene Bereiche, da auch das Gebäude teilweise nur eingeschossig ausgeführt wird, und lässt einen gefälligen Baukörper entstehen. Auf der Westseite ist der Bau von zwei eingeschossigen Einzel-Chalets mit einer Grundfläche von circa neun auf 16 Meter geplant. Auch diese beiden Gebäude befinden sich noch innerhalb des Baufensters.
Folgende Punkte weichen vom Bebauungsplan ab: Die Außentreppe im Norden des Veranstaltungssaales springt aus dem Baufenster, die Saunen und Whirlpools auf den Terrassen sind von den Baugrenzen ebenfalls nicht abgedeckt und der Pool wird weiter in den westlichen Bereich der Zentralanlagen verlegt. Die Abweichungen werden aber von der Gemeinde als geringfügig angesehen. Die Außentreppe mit neun Quadratmetern nimmt im Verhältnis zum restlichen Gebäude eine untergeordnete Fläche ein. Bei den Saunen und Whirlpools handelt es sich um Nebengebäude, die gegebenenfalls auch verfahrensfrei wären oder über eine isolierte bauplanungsrechtliche Befreiung zu genehmigen wären. Der Swimmingpool besteht bereits außerhalb der Baugrenzen und würde nur lagemäßig verändert werden.
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Der Gemeinderat schloss sich diesem Konzeptentwurf einstimmig an und geht dabei von folgenden Voraussetzungen aus: Es handelt sich ausschließlich um Vermietungsobjekte. Die Chalets und Appartements bleiben wie die gesamte Anlage in einer Hand und werden nicht als Einzeleigentum angeboten. Der Gastrobereich ist öffentlich zugänglich. Unter diesen Voraussetzungen sieht man das Projekt positiv und hofft darauf, dass der gesamte Ferienpark davon profitieren wird. (re)