Tödlicher Unfall auf der Miesbacher Straße
Neuauflage des Samerberg-Prozesses: Darf eine neue Zeugin noch kurz vor dem Urteil aussagen?
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Die Neuauflage des so genannten Samerberg-Prozesses um den Unfalltod zweier junger Frauen am 20. November 2016 an der Miesbacher Straße in Rosenheim nähert sich dem Ende. Am Dienstag äußerte sich der Gutachter. Er bemühte sich, die fatale Fahrt zu rekonstruierten. Und eine neu Zeugin ist aufgetaucht.
Traunstein – Im Saal des Landgerichts Traunstein läuft ein Video. Man sieht, wie ein blauer Kleinwagen gegen einen Prellbock rast, immer und immer wieder läuft der kurze Clip.
„Ein Vollaufpralltest“, erläutert Andreas Thalhammer. Ihm geht es um den Klang prasselnden Sicherheitsglases. Er will verdeutlichen, wie sich das anhört, wenn Scherben auf den Asphalt regnen. So wie es ein Zeuge jener Nacht am 20. November 2016 beschrieben hat, der Beifahrer in einem der BMW, deren Fahrer den Unfall mitverursacht haben sollen.
Gab es einen Abstand, und war er groß genug?
Dass jener Beifahrer überhaupt die Scherben gehört habe, lasse auf einen Abstand schließen. Und damit auf die Größe der Lücke, die beide BMW zwischen sich gelassen haben – oder eben nicht. Wirklich genau, geschweige denn metergenau lässt sich das nicht mehr sagen.
In unserem Dossier finden Sie alles über den tödlichen Unfall an der Miesbacher Straße in Rosenheim
Angaben in Sekunden und in Milimetern
Dutzende von Zeugen haben in den vergangenen zwei Wochen gesprochen. Es bleibt vieles im Vagen, nach viereinhalb Jahren ist die Erinnerung verblichen.
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Gutachter Andreas Thalhammer hat sich bemüht, die Katastrophe auf Sekunde und Milimeter zu vermessen. Ihm ist an Präzision gelegen. Anhand der Fotos vom Unfallort kann er erkennen, dass es „homöopathisch neblig“ gewesen sei.
Auch Thalhammer kann den Konjunktiv nicht vermeiden
In betont unbeteiligtem Ton schildert er, wie sich das Unfallgeschehen abgespielt hat oder vielmehr haben könnte. Seine Sprache distanziert sich geradezu schroff vom Geschehen. Aber auch er kann den Konjunktiv oft nicht vermeiden. Zu vieles ist möglicherweise so gewesen, wenig ganz sicher so. So wie bei der Lücke zwischen dem BMW des bereits verurteilten Daniel R. und dem BMW des Angeklagten Sebastian M.
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„Jedes Gutachten ist nur so gut, wie seine Grundlagen es zulasssen“, sagt Thalhammer. Doch die Grundlagen haben Lücken. Als Beweismittel sind die Notrufe der zwei Beifahrer mit laufenden Nummern versehen. Es muss dazwischen noch weitere Notrufe gegeben haben. Ob Aufzeichnungen existieren, wo sie sich befinden: Das weiß niemand.
Eine Rechnung mit vielen Unwägbarkeiten
Die Induktionsschleifen an den Ampeln spielen in den Ausführungen des Experten eine Rolle, sie liefern Indizien. Zum Beispiel für die Beantwortung der Frage, wie glaubwürdig ein jüngst aufgetauchter Zeuge einzuschätzen sei.
Dank der Ampeln lässt sich feststellen, wann Autos eine bestimmte Kreuzung befahren haben. Hat der Zeuge recht, haben die beiden BMW mit 20 Stundenkilometern die Kreuzung überquert – was sich nun ganz und gar nicht mit Aussagen von Auggenzeugen deckt.
Die Fahrerin hatte keine Chance
Thalhammer geht noch mal die Untersuchungen der beiden Unfallwracks durch, die Fotos sind schauerlich. Die Wucht sei groß gewesen, „eigentlich fast nicht überlebbar“. Magdalena Daxlberger, die damals Beifahrerin war und bei dem Unfall schwer verletzt wurde, bei dem ihre Schwester starb, birgt ihr Kinn in ihrer rechten Hand. Sie wirkt in der Gerichtsverhandlung wie versteinert.
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Thalhammer sagt noch etwas zu den letzten Sekunden vor dem Frontalzusammenprall. Vier Sekunden vor dem Crash hätte Simon H., der Unfallfahrer im roten Golf, zwischen den Bäumen das erste kurze Aufblitzen der Lichter des Autos sehen können, in dem die jungen Samerbergerinnen saßen.
Gar keine Chance hatte Melanie Rüth, die Fahrerin des grünen Nissan Micra: Erst etwa zwei Sekunden davor konnte sie bemerken, dass da Lichter auf der tödlich falschen, auf ihrer Seite der Straße entgegenkamen. Zu wenig zum Reagieren, sagt Thalhammer. Simon H. tat schon kurz nach dem Unfall kund, was geschehen sei: Daniel R. und der angeklagte Sebastian M. hätten ihm bei seinem fatalen Überholmanöver das Einscheren verwehrt.
Eine Zeugin muss am Freitag aussagen
Eine Zeugin, eine Krankenschwester, die berichten hätte können, was der verletzte H. im Klinikum sagte, hat sich jetzt bei der Polizei gemeldet. Allerdings hatte sie niemand daran erinnert, dass Simon H. sie von ihrer Schweigepflicht hätten entbinden müssen.
Am Dienstag also war ihr Weg nach Traunstein vergebens, nun ist ihre Aussage für Freitag vorgesehen. Es folgen die Plädoyers. Nächste Woche, am Freitag, 25. Juni, soll ein Urteil gesprochen werden.