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Abschreckendes Urteil auch wegen zahlreicher Frauenmorde 2021 – Wie lang ist lebenslang?

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Von: Michael Hudelist

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Eine volle Berufung hat nun der Anwalt des geständigen und zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes angekündigt, der im Mai vergangenen Jahres seine Ex-Freundin und deren Mutter erschossen hat.
Eine volle Berufung hat nun der Anwalt des geständigen und zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes angekündigt, der im Mai vergangenen Jahres seine Ex-Freundin und deren Mutter erschossen hat. © hud

Zu einer lebenslangen Haft und gleichzeitiger Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteile ein Geschworenengericht am Donnerstag (28. Juli) den Doppelmörder von Wals, der im Mai 2021 seine Ex-Lebensgefährtin und deren Mutter durch insgesamt zehn Schüsse aus nächster Nähe erschossen hatte.

Salzburg – Da die beiden Opfer eine Tante und eine Cousine von Stefan Mross waren, berichteten auch deutsche Boulevard-Zeitungen ausführlich über den Prozess. Unterdessen hat der Verteidiger des Verurteilten Berufung angemeldet, das Urteil des Geschworenengerichts ist somit nicht rechtskräftig. Der Anwalt will mit der Berufung eine mildere Strafe erreichen und vor allem die Einweisung bekämpfen. Ein Termin für die Berufungsverhandlung durch Richter des Oberlandesgerichtes Linz steht noch nicht fest

Lebenslänglich wegen Generalprävention

Die Geschworenen hatten vergangene Woche nach drei Verhandlungstagen die Frage, ob der 52-jährige Salzburger einen Doppelmord begangen hat, eindeutig mit „Ja“ beantwortet. Erschwerend bezeichneten die drei Berufsrichter bei der anschließenden Verkündung der lebenslangen Strafe „den hohen Einsatz an Gewalt bei der Tat und die Tötung von gleich zwei Personen“. Der Vorsitzende Richter sah in der Zurückweisung des Angeklagten durch Helga B. (50) das Motiv für die Schüsse, er habe am Tattag Stunden im Garten auf sie gewartet, obwohl sie nicht verabredet gewesen seien.

Dass das Höchsturteil, also Lebenslänglich, verhängt wurde, begründete der Richter auch mit der sogenannten Generalprävention, also der Versuch, mit einem harten Urteil eine abschreckende Wirkung zu erreichen. Die Geschworenen waren nicht dem Verteidiger des Angeklagten, Andreas Schweizer, gefolgt, der in seinem Abschlussplädoyer noch einmal von einem „psychischen Ausnahmezustand“ und einer „emotionalen Explosion“ sprach. 

„Du hast deine Chance verspielt“

Das vom Opferanwalt Stefan Rieder angeführte „Love-Bombing“, also das Verlangen nach unbedingtem Gehorsam eines Opfers und Herausziehen aus der Familie, wies der Strafverteidiger zurück. Rieder hingegen begründete seinen Vorwurf des „geplanten Mordes“ damit, dass der Angeklagte am Tag der Tat, dem 5. Mai 2021, letztendlich erkannt habe, „dass seine Angebetete einfach nicht mehr will“.

Sie habe ihm schon Tage zuvor geschrieben, dass er „seine Chancen verspielt“ habe und er sich nicht mehr bei ihr melden solle. Ob diese Meldungen tatsächlich von ihr waren oder, wie vom Angeklagten behauptet, vom Bruder geschrieben wurden und nur vom Mail-Account der Schwester abgeschickt wurden ließ sich vor Gericht nicht mehr klären.

„Lebenslang“ bedeutet in Österreich im Schnitt 19 Jahre Haft, ein Verurteilter kann nach frühestens 15 Jahren erstmals einen Antrag auf eine bedingte Haftentlassung stellen, also Freiheit auf Bewährung. Der geständige Mörder der beiden Frauen ist zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil nach einem Gutachter von ihm in einer ähnlichen Situation auch weiterhin eine große Gefahr ausgeht. Wenn ein neues Gutachten ihn als „geheilt“ einstuft, kann er die Anstalt verlassen und wird in eine Justizanstalt überstellt.

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