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Umbau verzögert sich: Kommen Afghanen später nach Schönau?

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Von: Kilian Pfeiffer

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Der Schapbachhof in Schönau am Königssee: Mehrere Gebäude können bis zu 150 Personen beherbergen.
Der Schapbachhof in Schönau am Königssee: Mehrere Gebäude können bis zu 150 Personen beherbergen. © kp

Der Einzug 100 afghanischer Ortskräfte ins ehemalige Ferienwohnheim Schapbachhof in Schönau am Königssee wird sich verzögern. „Genaue Termine stehen noch nicht fest“, teilte ein Sprecher der Regierung von Oberbayern auf Nachfrage mit. Das Übergangswohnheim wird nach Auskunft der Regierung „keinesfalls länger als zwei Jahre“ bestehen. 

Schönau am Königssee – Von dem sich in der Gemeinde Schönau am Königssee regenden Widerstand gegen die Eröffnung eines Übergangswohnheims für afghanische Ortskräfte wusste man bei der Regierung von Oberbayern Bescheid: “Eine erste Besorgnis der Gemeinde galt einer Überforderung der örtlichen Kita- und Schulstrukturen durch zu viele Kinder”, heißt es. Aktuell scheinen die Bedenken eher in Richtung zu vieler Personen ohne Kinder zu gehen, so der Regierungssprecher.

Die Aussage birgt Interpretationsspielraum. Seit beschlossen ist, dass in die Einrichtung ausschließlich erwachsene Männer kommen, ist klar: Kita und Schule bleiben davon unberührt. Die Regierung, zuständig für eine weitgehende Verteilgerechtigkeit über die 20 Landkreise und drei kreisfreien Städte Oberbayerns, hatte dem Bürgermeister von Schönau am Königssee, Hannes Rasp, in mehreren Telefonaten zugesagt, dass die Ankunft der Bewohner rechtzeitig bekannt gegeben wird. Ebenso soll die Zusammensetzung der Hausgemeinschaft nach den Wünschen der Gemeinde erfolgen - “im Rahmen des Möglichen”, sagt der Regierungssprecher. Zu gegebener Zeit werde man sich mit der Gemeinde dazu noch abstimmen. Völlig unklar ist, ob der von Bürgermeister Rasp in Aussicht gestellte Termin im Laufe des März eingehalten wird. Ein fixes Datum gibt es nicht, da momentan noch kleinere Umbauten und Renovierungsarbeiten im ehemaligen Ferienwohnheim Schapbachhof stattfinden. Die Regierung hatte das 168 Betten umfassende, aus mehreren Gebäuden bestehende Objekt vom Landkreis Schwäbisch Hall angemietet. Der Mietvertrag läuft zunächst über ein Jahr, bestätigte der Regierungssprecher. 

Den Vorwurf des Bürgermeisters, die Regierung hätte eine Zusicherung gegeben, der Gemeinde keine weiteren Personen zuzuteilen, widerspricht man: Eine Zusage war zwar im Kontext der damaligen Flüchtlingswelle 2015 gegeben worden. “Sie bezog sich auf die damaligen Gegebenheiten und nicht etwa auf alle Ewigkeit”, so der Sprecher. Selbst für die damalige Flüchtlingswelle sei die Zusage nicht absolut gegeben worden, sondern “unter den ausdrücklichen Vorbehalt gestellt, dass sich die Weltlage nicht entscheidend ändert”, also nicht in großer Zahl weitere Asylbewerber unterzubringen wären. “Die jetzige Planung acht Jahre später und bei einer neuerlichen Flüchtlingswelle widerspricht nicht der damaligen.” Aktuell gehe es zudem um die Unterbringung von humanitären Fällen und nicht etwa um Asylbewerber - dies alles für einen “sehr begrenzten Zeitraum”.

Bürgermeister äußert Befürchtungen im Vorfeld

Die insgesamt 100 Bewohner werden zudem nicht, wie angenommen, alle auf einmal, sondern sukzessive einziehen. In der Unterkunft soll es ab Einzug Verwaltungspersonal geben, das zu üblichen Bürozeiten anwesend ist. In der Anfangszeit soll zudem ein Sicherheitsdienst außerhalb der Verwaltungszeiten zum Einsatz kommen. Bei der Regierung bestätigt man, dass zu jeder Tageszeit eine Ansprechperson vor Ort sein wird. Die ehemaligen afghanischen Ortskräfte hatten in ihrem Land lange Zeit mit Vertretern aus Deutschland zusammengearbeitet. Einige unter ihnen sollen der deutschen Sprache mächtig sein. Bei den Ortskräften handelt es sich nicht um Asylbewerber, sondern um Personen, die im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme des Bundes nach Deutschland kommen.

Der Bürgermeister von Schönau am Königssee hatte im Vorfeld die Befürchtung geäußert, dass Integration unter den gegebenen Bedingungen und wegen Personalmangels kaum möglich sei. Bei der Regierung heißt es, die Neuankömmlinge könnten Angebote der durch den Freistaat Bayern geförderten Flüchtlings- und Integrationsberatung in Anspruch nehmen. Sie würden zudem nach ihrer Ankunft bei den ersten Schritten in Deutschland unterstützt. In Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Behörden werde bei notwendigen Behördengängen und Antragstellungen geholfen. Bei der Regierung ist man bemüht darum, Druck aus der Angelegenheit zu nehmen. So soll es gleich von Anfang an Integrations- und Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie weiterer Träger geben. Den afghanischen Zuzüglern ist es gestattet, gleich nach Ankunft eine Arbeitsstelle anzunehmen oder auf Wohnungssuche zu gehen. Mehrere um Arbeitskräfte ringende Firmen im Landkreis haben nach Auskunft bereits Interesse an den Afghanen als Mitarbeiter bekundet.

kp

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