Auto parkt seit Wochen im Halteverbot - Anwohner verärgert

Marktschellenberg - In Marktschellenberg sorgt ein im Halteverbot abgestelltes Fahrzeug für Unmut.
Man kennt es von Autobahnparkplätzen, von städtischen Straßen dass plötzlich eine Auto ohne Kennzeichen am Straßenrand steht und dort abgestellt bleibt. Das Fahrzeug verfällt stückchenweise immer mehr und mehr es wird vom Schnee zugedeckt, der Schneepflug schüttet es restlos ein es taut wieder auf, doch bewegt wird es nicht. Wenn der Wagen dann noch im absoluten Halteverbot steht, gar eine Rettungszufahrt behindert oder zumindest stört dann kann es richtig teuer werden für den Besitzer.
So ein Fall ist nun heißer Diskussionspunkt in Marktschellenberg: In einer sehr schmalen Bergstraße, dem Neuhäuslweg, gibt es nur eine einzige Ausweichmöglichkeit und eine Fläche, die den Anwohnern die Zufahrt zu ihren Häusern ermöglicht. Dort steht seit Wochen so die Informationen, ein abgemeldeter Wagen - und das im absoluten Halteverbot. Die Gemeinde sei von den betroffenen Anwohnern schon verständigt worden, auch die Polizei. Die Anlieger haben jedoch das Gefühl es passiere nichts.
Auf Anfrage von AKTIVNEWS erklärte die Polizei Berchtesgaden den Sachverhalt:
So sei der Wagen im absoluten Halteverbot festgestellt worden und auch schon bezettelt, das heißt es wurde eine Ordnungswidrigkeit bzw. Anzeige nach dem Straßenverkehrsrecht Parkraum ausgestellt. Es wurde außerdem festgestellt, dass das Fahrzeug ohne Zulassung dort abgestellt ist und somit - neben dem Parken im absoluten Halteverbot - die unberechtigte Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen vorliege.
Dies wurde auch dem zuständigen Verwaltungsamt also der Gemeinde gemeldet, die wiederum nun den ehemaligen Halter und Besitzer des Fahrzuges ermittelt hat und es mittels Aufforderung veranlassen muss, dass das Fahrzeug dort entfernt wird. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, kann das Landratsamt nach Ablauf einer Frist das Fahrzeug entfernen und es für den Besitzer kostenpflichtig abschleppen und entsorgen lassen.
Für den Besitzer des Autos jedoch wird es jetzt schon teuer, denn das Abstellen im absoluten Halteverbot zieht eine empfindliche Geldstrafe nach sich. Auch könne diese Bezettelung immer wieder durchgeführt werden und so weitere Knöllchen entstehen. Da der Wagen jedoch so abgestellt ist, dass er nicht direkt eine Rettungszufahrt blockiert, könne ein Abschleppen wegen Gefahr in Verzug nicht durchgeführt werden.
AKTIVNEWS