„Kein Aufmarschplatz für Demonstrationen”
Verwaltung des Königlichen Schlosses Berchtesgaden verbietet „Spaziergängern“, sich dort zu treffen
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Der Verwaltung des Königlichen Schlosses ist der „Spaziergänger“-Treffpunkt vor dem ehemaligen Augustiner-Chorherrenstiftsgebäude nun ein Dorn im Auge.
Berchtesgaden - Und plötzlich sind sie unwillkommen: Woche für Woche treffen sich die Montagsspaziergänger seit vergangenem Jahr in Berchtesgaden. Der Verwaltung des Königlichen Schlosses ist der Treffpunkt vor dem ehemaligen Augustiner-Chorherrenstiftsgebäude nun ein Dorn im Auge. Dort macht man vom Hausrecht Gebrauch. “Der Schlossplatz ist Privatgrund. Um sich dort zu treffen, muss eine Versammlung angemeldet werden”, sagt Schlossverwalter Guido Burkhardt.
Verwaltung untersagt Demo-Treffpunkt
Vergangenen Montag hatte Burkhardt Kontakt zu den Teilnehmern gesucht und mit ihnen gesprochen. Er teilte mit, dass ein Treffen vor dem Schloss künftig nicht mehr möglich sei. “Ich erkenne uns nicht als Aufmarschplatz für Demonstrationen jeglicher Art”, sagt Guido Burkhardt. Das Königliche Schloss Berchtesgaden war früher Teil des Bayerischen Königshauses, heute befindet es sich im Eigentum des Wittelsbacher Ausgleichsfonds.
Immer weniger Teilnehmer an „Spaziergang“
Die Spaziergänger trafen sich während der Corona-Pandemie zunächst am Rathausplatz, später am nahe gelegenen Schlossplatz von Berchtesgaden. Waren es in der Hochphase bis zu 400 Teilnehmer, sind es heute nur noch rund 60 Personen, teilt Polizeihauptkommissar Stefan Scharf auf Nachfrage mit. Seit kurzem leitet er die Polizeiinspektion Berchtesgaden.
Woche für Woche begleiten Polizeibeamte die Treffen, die nach Aussage der Polizei unangemeldet seien. Damit hat auch Schlossverwalter Guido Burkhardt ein Problem: “Wir wollen nicht genehmigte Veranstaltungen auf dem Schlossplatz unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen vermeiden”, sagt er. Generell hegt er die Absicht, so wenige Veranstaltungen wie möglich dort stattfinden zu lassen: “Wenn man eine genehmigt, kann man bei der Zweiten nur schlecht ‘nein’ sagen.”
Schlossverwaltung macht von Hausrecht Gebrauch
Burkhardt sagt, auf dem Schlossplatz dürfe sich aber jeder Besucher weiterhin aufhalten. Bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden hat man Kenntnis vom Wunsch der Schlossverwaltung. “Eine Anzeige liegt uns nicht vor. Die Schlossverwaltung macht von ihrem Hausrecht Gebrauch”, sagt Inspektionsleiter Stefan Scharf. Da es aber bei den “Spaziergängen” offiziell keinen Versammlungsleiter gebe, könne auch kein Bescheid zugestellt werden.
Die Spaziergänger müssen sich nun an einem anderen Ort versammeln, wenn sie montags durch den Markt von Berchtesgade ziehen.
kp