1. bgland24-de
  2. BGLand
  3. Region Bad Reichenhall
  4. Schneizlreuth

Wildcamper und Wohnmobile werden in Schneizlreuth zunehmend zum Problem

Erstellt:

Kommentare

Der Wanderparkplatz in Fronau ist unter Campern beliebt.
Der Wanderparkplatz in Fronau ist unter Campern beliebt. © wb

Das Thema Wildcamper und Übernachten in Wohnmobilen auf allen möglichen Flächen, wid auch in der Gemeinde Schneizlreuth zunehmend zum Problem.

Schneizlreuth - Wie der Gemeinderat Thomas Braun in der aktuellen Sitzung am Dienstagabend berichtete, Übernachten immer öfter Wohnmobilreisende oder Camper auf dem kleinen Parkplatz gegenüber der Firma Rheinmetall im Ortsteil Fronau. Was ihn als Anlieger besonders stört, ist die Tatsache, dass sich die Insassen der Fahrzeuge, wie selbstverständlich mit Tischen und Stühlen in den angrenzenden Wiesen breit machen und nicht selten ihre Notdurft in der näheren Umgebung, insbesondere in den angrenzenden Waldstreifen verrichten.

Nicht selten hinterlassen die Fahrer auch ihren Müll auf dem Parkplatz. Wie Bürgermeister Wolfgang Simon ergänzte, ist ein solches Verhalten hier auch deshalb sehr problematisch, weil das Gebiet als „Heilquellen-Schutzgebiet B“ ausgewiesen ist. Angelegt wurde der Parkplatz eigentlich für Nutzer des Fußballplatzes in der Nähe beziehungsweise zur Erleichterung für die Zufahrt von Lkw`s zur Firma Rheinmetall gegenüber.

Parkplatz soll nur Radfahrern und Wanderern zur Verfügung stehen

Ansonsten sollte er nur Wanderern und Radfahrern als Tagesparkplatz zur Verfügung stehen und nicht für Wohnmobile und Camper. Neben dem Parkplatz in der Fronau, gibt es laut Simon aber auch zunehmen Probleme etwa entlang der Zufahrtsstraße nach Oberjettenberg, im Bereich des alten Rathauses in Schneizlreuth oder am Parkplatz neben dem Kinderspielplatz in Weißbach a.d.A. Wie der Geschäftsleiter Michael Faber hingewiesen hat, sind viele der Parkplätze „ohne Beschränkung“ auch in diversen Internetportalen ausgewiesen und daher leicht zu finden.

Für den Parkplatz in der Fronau soll nun, vorbehaltlich der Zustimmung des Grundbesitzers, eine Widmung der Fläche zur Straße erfolgen, um danach verkehrsrechtliche Anordnungen für Beschränkungen per Beschilderung ausweisen zu können. Danach sollen auch ähnliche Beschränkungen für weitere Parkflächen im Gemeindegebiet geprüft und umgesetzt werden.

Standortsuche für neues Feuerwehrhaus weiter schwierig

Wie Bürgermeister Simon den Gemeinderat informierte, findet am 28. Juli ein weiterer Ortstermin zum Thema Feuerwehrhausneubau in der Altgemeinde Schneizlreuth statt, da noch immer kein endgültiger Standort gefunden werden konnte. In der näheren Auswahl sind offenbar ein Neubau am bestehenden Standort am Vereinshaus in Unterjettenberg und mögliche Standorte an der „Loiderbrücke“ in Fronau/Unterjettenberg, im Bereich der Abzweigung von der B21 nach Ramsau und im ehemals ausgewiesenen Baugebiet „Schneizlreuth West“, neben dem Pfarrerbauerhof.

Der Standort auf der Jettenberger Au ist offenbar vom Tisch. Diesbezüglich wollte der Gemeinderat Christian Bauregger wissen, ob nun für spätere Baugebietsausweisungen, etwa für ein Mischgebiet geklärt wurde, ob für das Gemeindegrundstück dort, verbriefte Weiderrechte von Landwirten bestehen. Simon erklärte, dass dies, laut Grundbuchamt, nicht der Fall ist. Die Gemeindeverwaltung wird aber noch einmal alle möglichen weideberechtigten Landwirte anschreiben und sie auffordern, der Gemeinde vertraglich zugesicherte Weiderechte anzuzeigen. Gemeinderat Lukas Niederberger gab abschließend bekannt, dass am 27. Juli, 19 Uhr, die Bürgerinitiative „Menschen vor Straßenverkehr“ im Hotel Alpenglück in Weißbach a.d.A. ihre Hauptversammlung abhält.

Zusatzinfo

Das Parken eines Wohnmobils oder eines Campers und ein einmaliges Übernachten sind überall dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen untersagt ist. Ein zugelassenes Reisemobil darf also im öffentlichen Raum grundsätzlich ohne Weiteres geparkt werden, und zwar ohne zeitliche Beschränkung. Andernfalls müssen Park- oder Nächtigungsverbote durch Schilder klar ersichtlich sein.

Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist es erlaubt zu Parken und eine Nacht im Fahrzeug zu verbringen. Man geht dabei von einem Zeitraum von etwa zehn Stunden aus. Allerdings ist Parken nicht dasselbe wie Campieren. Beim Parken dürfen weder Campingmöbel aufgestellt, noch die Markise eines Fahrzeuges ausgefahren werden.

Sonst wird aus der gestatteten einmaligen Übernachtung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung, weil es über den Zweck, die einmalige Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit des Fahrers hinausgeht. Das mehrmalige Übernachten an derselben Stelle, beispielsweise einem öffentlichen Parkplatz, ist ebenfalls eine Sondernutzung, die genehmigt werden muss.

Quelle: promobil.de, bussgeldkatalog.orf

wb

Auch interessant

Kommentare