Eventuell fürs Einheimischenmodell
Schneizlreuth plant Baugrundstücke in Nagling - doch noch sind Hürden zu stemmen
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Im Ortsteil Nagling in Schneizlreuth soll Baugrund ausgewiesen werden, eventuell sogar Grund für das Einheimischenmodell - doch die Gemeinde muss noch einige Hürden gehen.
Schneizlreuth - Ende letzten Jahres teilte ein Grundstücksbesitzer im Ortsteil Nagling Gemeinde Schneizlreuth mit, dass er dort insgesamt 1.200 Quadratmeter Baugrund ausweisen möchte. Als erste Maßnahme wurde daraufhin ein städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet und in der nicht öffentlichen Sitzung vom 12. Oktober 2021 vom Gemeinderat behandelt.
Zwei neue Bauparzellen für Nagling in Schneizlreuth
Hier wurde beschlossen, dass zwei etwa 600 Quadratmeter große Bauflächen festgesetzt werden sollen, wobei eine der Bauparzellen dem Ansiedlungsmodell unterliegt. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich vom Antragsteller unterzeichnet, der auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen muss. Die eigentliche Baugrundausweisung soll nun in einem weiteren Schritt durch den Erlass einer Außenbereichssatzung festgesetzt werden.
Mittlerweile hat ein Ingenieurbüro einen Planungsentwurf mit zugehöriger Begründung ausgearbeitet. Nach diesem Entwurf soll eine der Bauparzellen, die für ein Familienmitglied der Grundstückseigentümerfamilie vorgesehen ist, östlich der bestehenden Bebauung im oberen Bereich, die zweite Parzelle ebenfalls östlich eines bestehenden Gebäudes, oberhalb der Zufahrt zur B305 positioniert werden.
Letztere könnte von der Gemeinde erworben und gegebenenfalls im Einheimischenmodell zugänglich gemacht werden. Zulässig wären demnach Vorhaben mit maximal einer Wohneinheit, die ausschließlich dem Wohnen dienen. Das Maß der baulichen Nutzung soll auf zwei Vollgeschosse und eine Geschossfläche von 250 Quadratmetern beschränkt sein.
Laut Begründung zum Satzungsentwurf, kann in diesem Fall eine Außenbereichssatzung zur Anwendung kommen, weil es sich um eine Splittersiedlung handelt, die Satzung sich mit einer städtebaulich geordneten Entwicklung vereinbaren lässt und es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von im Baugesetzbuch genannten Schutzgütern bestehen. Zudem ist die Erschließung bereits vorhanden.
Allerdings muss durch das Wasserwirtschaftsamt noch geprüft werden, ob die neuen Parzellen, wie aktuell die bestehenden, ihr Abwasser über Kleinkläranlagen reinigen dürfen, oder ob die komplette Siedlung an den gemeindlichen Kanal angeschlossen werden muss. Ob dies wirtschaftlich geschehen könnte, muss ebenfalls noch berechnet werden. Wie der Bauamtsleiter Michael Faber weiter erläuterte, ist das Verfahren einer Außenbereichssatzung für die Gemeinde einfacher als einen Bebauungsplan aufzustellen, da im Grunde die Kommune die Satzung selber beschließen kann.
Allerdings geht die Gemeinde dann auch in die Haftung. Deshalb müsse der Hinweis aus dem Gemeinderat, dass es in den vergangenen Jahren, nach Starkregenereignissen dort zu Hangrutschungen gekommen ist, ernst genommen und sorgfältig geprüft werden. Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger sonstiger, öffentlicher Belange durchzuführen.
wb