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Auch im Berchtesgadener Land und Traunstein muss improvisiert werden

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Von: Christine Stanggassinger

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Vakante Rektorenposten, fehlende Konrektoren und nicht besetzte Wochenstunden im dreistelligen Bereich - auch im Berchtesgadener Land und Traunstein sind die Schulämter im kommenden Schuljahr zum improvisieren aufgefordert, doch wie sehr trifft das die Schüler?

Berchtesgadener Land/Traunstein - Knapp 10.000 Grundschüler und gut 4.500 Mittelschüler werden im kommenden Schuljahr im Berchtesgadener Land und Traunstein von 1.274 aktiven Lehrkräften unterrichtet. Was auf den ersten Blick mit einem Lehrer auf elf Schüler ausreichend wirkt, zeigt beim genauen Hinsehen vor allem im Landkreis Traunstein ein Defizit von Wochenstunden im dreistelligen Bereich, die nicht besetzt sind.

„Davon betroffen sind Mittelschulen sowie die Bereiche Lern- und Sprachförderung an den Grundschulen“, heißt es aus dem Schulamt Traunstein. Im Berchtesgadener Land kann man das Defizit aufgrund der noch ausstehenden Lehrerzuweisung nicht genau beziffern.

Lehrermangel in Bayern: Rektoren- und Konrektorenstellen im Berchtesgadener Land vakant

Fakt ist aber: „Die Rektoren-Stelle an der Mittelschule Berchtesgaden-Bischofswiesen ist vakant, die Schule wird im kommenden Schuljahr kommissarisch mitgeleitet. Des Weiteren sind drei Konrektorenstellen vakant. Für die Ausschreibungen und deren Fristen sowie für die Besetzung ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Für die Rektoren-Stelle an der Grundschule Berchtesgaden läuft das Besetzungsverfahren. Wir rechnen bis zum Schulanfang mit einer Entscheidung.“

Auch im Landkreis Traunstein sind Leitungsstellen an kleineren Schulen nicht besetzt. Dort übernehmen die Konrektoren beziehungsweise eine Lehrkraft kommissarisch die Führung. „Stellen werden über festgelegte Verfahrensabläufe ausgeschrieben und anschließend durch die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus besetzt“, gibt das Schulamt Traunstein einen Einblick.

„Bis zu den Sommerferien konnten freie Rektorenstellen an zwei größeren Schulen im Landkreis Traunstein mit Wirkung zum 1. August 2022 besetzt werden. Eine weitere Besetzung wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Wochen erfolgen“, zeigt man sich dort erleichtert.

Externe Personen, Substitution und aktive Personalaquise - BGL und Traunstein kämpfen gegen Lehrermangel

Letztlich haben weder die Schulämter im Berchtesgadener Land noch in Traunstein Einfluss darauf, welche Lehrkräfte ihnen vom Kultusministerium zugeteilt werden. Dennoch hat man im Berchtesgadener Land einen klaren Wunsch: „Es gilt, grundsätzlich wieder vermehrt Studienanfänger für ein Lehramtsamtsstudium Grund- beziehungsweise Mittelschule zu gewinnen. Kurzfristig können Lücken vor Ort durch qualifiziertes Personal im Rahmen der Substitution und weiterer Sondermaßnahmen geschlossen werden.“

Es wird also fleißig improvisiert in der Region, um allen Schülern eine fundierte Ausbildung zu ermöglichen - auch im Landkreis Traunstein. „Seit vorletztem Schuljahr werden verstärkt externe Personen unter Vertrag genommen. Hier gibt es unterschiedliche mögliche Modelle – die Anstellung erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Des Weiteren betreibt das Schulamt aktiv Personalakquise, wobei die Schulleitungen tatkräftig mitwirken. Mithilfe dieser speziellen Maßnahmen ist es gelungen, dass alle Klassen eine Klassenleitung erhalten.“

Und nicht nur das: „Der Mehrbedarf, der durch die Beschulung ukrainischer Geflüchteter entsteht, kann wie im vergangenen Schuljahr über externes Personal abgefangen werden. Dafür wird es zwölf Brückenklassen geben sowie Sprach- und Lernpraxis an den Grundschulen. Darüber hinaus besteht auch weiterhin eine Mobile Reserve, um zum Beispiel den Ausfall schwangerer Lehrkräfte kompensieren zu können.“

Während sich die Mitarbeiter des Schulamtes im Berchtesgadener Land eine „Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs und eine gesellschaftliche Anerkennung des Lehrerberufs im Allgemeinen“ wünschen, bleibt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf seiner Internetseite sehr theoretisch: „Für die Einstellung von Lehrkräften an den Grund- und Mittelschulen legt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Einstellungskriterien (Anstellungsnoten) fest. Der konkrete Einstellungsvollzug (Ernennungen, Urkunden, Vertragsabschlüsse) obliegt den Bezirksregierungen, die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern auch die Dienstorte festlegen.“

cz

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