1. bgland24-de
  2. BGLand
  3. Region Bad Reichenhall
  4. Landkreis Berchtesgadener Land

Gastronomie, Beherbergung und Schule - Das sind die Gründe für Corona-Klagen in der Region

Erstellt:

Von: Christine Stanggassinger

Kommentare

Vor Gericht wurde den Angeklagten ihre Situation deutlich aufgezeigt. Foto: RE
Noch immer beschäftigt die Corona-Pandemie die Bayerischen Gerichte. © -

Bis Mitte Januar haben sich Verwaltungs- oder Verfassungsgerichte mit 1855 Verfahren zur Corona-Pandemie beschäftigt an denen das bayerische Gesundheitsministerium beteiligt war. Mit welchen Entscheidungen der Landratsämter die Bevölkerung in der Region nicht einverstanden war, haben wir erfragt. Zwei Landkreise aus der Region treten besonders in Erscheinung.

Berchtesgadener Land/Rosenheim - Im Zuge der Corona-Pandemie sind nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums bislang 1855 Verfahren vor Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten eingeleitet worden, an denen das Ministerium beteiligt war. In 42 dieser Verfahren unterlag das Ministerium im Rechtsstreit, wie eine Sprecherin in München mitteilte. Das seien meist sogenannte Normenkontroll-Eilverfahren gewesen, bei denen die Gültigkeit von Rechtsnormen gerichtlich überprüft wird. Die Hauptsacheverfahren stehen da nach Ministeriumsangaben aber teilweise noch aus.

Drei Landkreise kaum von Corona-Verwaltungsklagen betroffen

Corona beschäftigt die Gerichte also noch immer. Dabei geht es auch um Verfahren aus der Region. Die Landratsämter Mühldorf, Traunstein und Altötting sind dabei allerdings ziemlich außen vor. „Es liegen uns keine Klagen gegen Verwaltungsakte vor, die wir auf der Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes beziehungsweise der Bayerischen Infektionschutzmaßnahmen-verordnungen erlassen haben“, heißt es von Seiten eines Sprechers aus Mühldorf.

In Traunstein und Altötting hat es jeweils genau ein Verfahren gegeben. Im Traunsteiner Fall wurde das Verfahren aufgrund der Rücknahme seitens der Kläger eingestellt. In Altötting wurde lediglich in einem Fall gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Altötting ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München angestrengt. Dem sogenannten Eilantrag wurde stattgegeben. Eine Entscheidung im Klageverfahren steht noch aus. 

Ein Beispiel bei den Verfahren gegen das Bayerische Gesundheitsministerium ist die vorläufige Ausgangsbeschränkung der ersten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aus dem März 2020, die laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem November 2022 unverhältnismäßig war.

Rosenheim und Berchtesgadener Land: Deshalb klagen die Bürger

In 822 Verfahren wurden die Anträge der Kläger laut Ministerium abgelehnt. 775 Verfahren wurden zurückgenommen oder anderweitig erledigt. Offen waren den Angaben zufolge Mitte Januar noch 221 Verfahren. „Das zeigt die Bandbreite des Themas“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Januar der „Süddeutschen Zeitung“, die über die Verfahrenszahlen berichtete.

Im Landkreis Rosenheim war es vor allem die Verkürzung des Genesenenstatus (Antrag: § 123 VwGO), die die Bevölkerung den Rechtsweg beschreiten ließ. Von insgesamt 39 verwaltungsgerichtlichen Klagen sind derzeit noch drei offen, bestätigt ein Sprecher gegenüber rosenheim24.de. In den meisten Fällen sei das Verfahren eingestellt worden. 70 Verfahren, die die Corona-Bußgelder betreffen, seien noch offen. „Hauptsächlich betreffen diese die nächtliche Ausgangssperre sowie die Kontaktbeschränkungen.“

Im Berchtesgadener Land sind es 25 Verfahren, von denen 21 mittlerweile eingestellt, abgelehnt, beziehungsweise in der Hauptsache abgewiesen wurden. „Die meisten Verfahren wurden gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 19. Oktober 2020 bzw. 22. Oktober 2020 geführt in den Bereichen Gastronomie, Beherbergung und Schule“, bestätigt eine Sprecherin. „Daneben gab es Verfahren zum Genesenenstatus, zur Allgemeinverfügung Isolation und ein Verfahren gegen die Einreise-Quarantäneverordnung.“

Verhältnismäßig oder nicht: In diesen Fällen wird entschieden

Anders als in straf- oder zivilrechtlichen Verfahren können Verwaltungsgerichte keine Verfahren einstellen. Von Seiten der Kläger kann die Klage zurückgenommen oder eine Erledigterklärung von beiden Seiten abgegeben werden. Ist das der Fall, können auch die Verwaltungsgerichte die Akten schließen. „Wenn nicht, muss in jedem Fall eine Entscheidung getroffen werden“, teilte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes auf Anfrage mit.

Gerade die Schulschließungen waren jüngst wieder in das Licht der Öffentlichkeit gerückt, als der scheidende Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler (61) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach zugaben, Schulen hätten nie geschlossen werden müssen. Auch andere Regeln seien übertrieben gewesen, sagte Lauterbach im ZDF-„heute journal“. „Diese drakonischen Maßnahmen – Ausgehverbote, Maskentragen an der freien Luft, Kinderspielplätze draußen absperren – das sind Dinge gewesen, die würde man heute nicht mehr machen.“

cz mit Material der dpa

Auch interessant

Kommentare