Ein PKW, zwei Waffen
Bundespolizei stellt Springmesser und Softair-Pistole in Schwarzbach sicher
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Am Sonntag (15.Mai) hat die Bundespolizei an der Grenzkontrollstelle Schwarzbach in einem Auto ein Springmesser und eine Softair-Pistole aufgefunden. Zwei österreichische Staatsangehörige müssen sich nun jeweils wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Mitteilung im Wortlaut:
Schwarzbach - Am Sonntagnachmittag haben Beamte der Bundespolizei an der Kontrollstelle Schwarzbach auf der A8 einen PKW einer Kontrolle unterzogen. Im Anschluss an die Personenkontrolle der Insassen durchsuchten die Bundespolizisten das Fahrzeug. Die Beamten fanden ein Springmesser mit nach vorne herausspringender Klinge auf. Der Umgang mit einer solchen Waffe ist verboten und stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Das Springmesser konnte dem Fahrer, einem 18-jährigen Österreicher, zugeordnet werden. Gegen diesen leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren ein. Die Beamten führten bei dem Beschuldigten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch und erhoben gemäß der Strafprozessordnung eine Sicherheitsleistung über 200 Euro. Das Springmesser stellten die Bundespolizisten sicher.
Auch beim Beifahrer, einem 17-jährigen Österreicher, wurden die Beamten fündig. Dieser führte im Handschuhfach eine Softair-Pistole, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht, mit. Das Führen einer solchen Anscheinswaffe ist ebenfalls nach dem Waffengesetz verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Beamten zogen die Softair-Pistole ein und leiteten gegen den vormaligen Eigentümer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften die Personen ihre Transitfahrt über Deutschland fortsetzen.
Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion Freilassing