Gute Nachricht nach Faschingskontrollen: Keine alkoholisierten Verkehrsteilnehmer festgestellt
Laufen - Die Polizei Laufen hat wegen Faschingsveranstaltungen im Dienstbereich am 27. Januar verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Die Meldung im Wortlaut
Die Polizeiinspektion Laufen führte am 27. Januar zwischen 17 Uhr - 23 Uhr Sonderkontrollen auf der B20 durch. Hintergrund hierbei waren mehrere Faschingsveranstaltungen im Dienstbereich. Mit diesen Kontrollen sollte der Fallzahlen bei den Verkehrsunfallursachen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr entgegengewirkt werden.
Überprüft wurde auch die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, sowie die Einhaltung der Verhaltensvorschriften nach der Straßenverkehrsordnung. Bei Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbereich von Laufen musste gegen 2 Verkehrsteilnehmer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, da sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatten. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 63 km/h bei erlaubten 30 km/h gemessen. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg.
Zwei weitere Verkehrsteilnehmer wurden beanstandet, da sie während der Fahrt mit dem Mobiltelefon in der Hand telefonierten. Diesen Fahrzeugführern droht ein Bußgeld von je 100 Euro und einem Punkt in Flensburg. Erfreulicherweise wurde kein alkoholisierter Verkehrsteilnehmer festgestellt.
Pressebericht der Polizeiinspektion Laufen