Wegen Handel mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge wurde der Mann im Jahr 2017 zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Nachdem er einen Teil seiner Strafe abgesessen hatte, schoben ihn die Behörden in sein Heimatland ab. Zudem wurde ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Albaner verhängt. Da er nun unerlaubterweise wieder versuchte, nach Deutschland einzureisen, muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 309 Tagen absitzen.
Am vergangenen Wochenende zählte die Freilassinger Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich insgesamt 105 unerlaubte Einreisen, 47 davon alleine am Sonntag. Darunter stellten die Beamten drei Personen fest, die versuchten, trotz eines bestehenden Einreiseverbotes nach Deutschland einzureisen. Zwei Reisende wurden wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise angezeigt.
Zwei Personen bekamen eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Dabei stellten die Bundespolizisten ein zugriffsbereites Messer sicher, dessen neun Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck seitlich herausspringt sowie einen Schlagring.
Ein Kubaner, der mit dem Reisebus über die A8 einreisen wollte, musste nach einer Anzeige wegen Urkundenfälschung postwendend zurück nach Österreich.
Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion Freilassing