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Darum landete die Geburtstagseinladung eines Mannes (24) bei der Polizei Laufen

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Dieser Spaß ging wohl nach hinten los. Eigentlich wollte ein Mann (24) mit seiner Geburtstagseinladung lustig sein, nun wird er sich wohl wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten müssen.

Mitteilung im Wortlaut

Laufen - Ein junger Mann aus dem nördlichen Dienstbereich wollte sich mit der Einladung zu seinem 25. Geburtstag wohl einen Spaß erlauben. Er hatte seine Freunde mit einem Einladungsschreiben zu seiner Feier einladen, das mit dem offiziellen Briefkopf der Polizeiinspektion Laufen und dem offiziellen Logo des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd versehen war. Zudem hatte er sich in dem Schreiben als Polizeipräsident zu erkennen gegeben und ein „Ermittlungsverfahren“ angekündigt.

Ein Brief war unglücklicherweise falsch adressiert und konnte deshalb nicht zugestellt werden, weshalb das Schreiben als unzustellbarer Postrückläufer bei der Polizei in Laufen landete. Auch wenn es den Beamten nach dem Öffnen des Briefes schnell klar wurde, dass es sich bei dem Schreiben um eine Einladung zu einer Feierlichkeit handelte, wird derzeit dennoch geprüft, ob das Schreiben rechtlich zu beanstanden ist. Schließlich wurden urheberrechtlich geschützte Signets und geschützte Berufsbezeichnungen verwendet.  

Pressemitteilung Polizei Laufen

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