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Zu schnell unterwegs, Mängel am Auflieger und andere Vergehen

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Von: Markus Zwigl

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Am Donnerstag (2. März) führte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein zusammen mit einem Lehrgang des Fortbildungsinstitutes der Bayerischen Polizei Ainring, Kontrollen auf der B21 bei Bad Reichenhall durch. Zu diesem Zwecke wurden Schwerverkehrsfahrzeuge, welche über das Kleine Deutsche Eck auf der B21 fuhren, am Festplatz in Bad Reichenhall angehalten und einer Kontrolle unterzogen.

Die Meldung im Wortlaut:

Bad Reichenhall - Gegen drei Lkw-Fahrer musste Anzeige erstattet werden, da sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schwerverkehrsfahrzeuge von 60 km/h teils deutlich überschritten. Am zügigsten war ein österreichisches Lkw-Anhängergespann unterwegs. Der 53-jährige Fahrer wurde mit 91 km/h auf der B21 festgestellt. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld im dreistelligen Bereich sowie ein Punkt im Fahreignungs-Bewertungssystem.

Der Fahrer eines polnischen Transportunternehmens musste angezeigt werden, da er zwar im gewerblichen Güterverkehr unterwegs war, aber keine Berufskraftfahrerqualifikation hatte. Der 35-jährige usbekische Staatsangehörige musste im Vorgriff auf das Ordnungswidrigkeitenverfahren 300 Euro bei der Polizei hinterlegen. Der Transportunternehmer wurde zudem Angezeigt, da er Fahrpersonal ohne eine solche Qualifikation nicht einsetzen darf. Das Bußgeld für den Transportunternehmer wird wesentlich höher ausfallen.

Bei der Kontrolle eines österreichischen Gefahrgut-Tanksattelzuges wurden Mängel bei der elektrischen Anlage des Tanksattelaufliegers festgestellt. Das Gefahrgutrecht stellt hohe Ansprüche an Fahrzeuge, welche Gefahrgut transportieren. Die Elektrik muss bei diesen Fahrzeugen besonders gegen Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz geschützt sein, sodass die Gefahr eines Brandes verringert wird. Der Transportunternehmer aus Österreich wurde angezeigt und muss ebenfalls mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich rechnen.

Bei der Fahrtenschreiber-Auswertung der kontrollierten Fahrzeuge, wurden zudem drei Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr festgestellt. Ein 48-jähriger rumänischer Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen, da er die Eingaben in seinen digitalen Tachografen nicht ordnungsgemäß durchführte. Unter anderem konnte er seine täglichen Ruhezeiten nicht nachweisen und tätigte keinerlei Landeingaben in den Fahrtenschreiber. Lkw-Fahrer müssen zu Schichtbeginn, Schichtende und bei Grenzübertritt das jeweilige Land in den digitalen Tachografen eingeben.

Bei der mehrstündigen Kontrollaktion auf der B21 wurden insgesamt neun Verstöße zur Anzeige gebracht. Weitere fünf Verstöße, konnten gebührenpflichtig bzw. mündlich verwarnt werden.

Pressemeldung Verkehrspolizeiinspektion Traunstein

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