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Zeitumstellung 2023: Wann die Uhren um eine Stunde vorgedreht werden

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Von: Martina Hunger

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Vor dem Ende der Sommerzeit in Deutschland
Sommerzeit (Symbolbild). © Sina Schuldt/dpa

In der Nacht von Samstag (25. März) auf Sonntag (26. März) ist es wieder mal so weit: In Deutschland werden wieder die Uhren umgestellt – diesmal von Winter- auf Sommerzeit.

Halbjährlich grüßt das Murmeltier: Um 2 Uhr wird die Zeit eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt – dann gilt wieder die Sommerzeit. Ab dann gilt in allen Ländern Europas wieder die Sommerzeit. Am Sonntag geht die Sonne dann „erst“ um 7.03 Uhr über Bayern auf, unter geht sie bereits deutlich später um 19.32 Uhr.

Zeitumstellung: Viele hatten schon gesundheitliche Probleme deswegen

Viele wird es freuen, andere befürchten einen schlechten Schlaf in den Tagen danach: Ein Viertel der Deutschen hatte einer aktuellen Befragung zufolge schon einmal gesundheitliche Probleme nach der Zeitumstellung. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit. Bei fast der Hälfte von ihnen halten diese Probleme bis zu eine Woche an. Die häufigsten Beschwerden sind laut Umfrage Müdigkeit und Abgeschlagenheit, gefolgt von Schlafstörungen und Konzentrationsschwierigkeiten.

Wie die Umfrage ergab, halten drei Viertel der Befragten die Zeitumstellung für überflüssig und würden sie abschaffen. Mehr als die Hälfte bevorzuge eine dauerhafte Sommerzeit. Vor allem Erwerbstätige trafen den Angaben zufolge diese Wahl. Lediglich 37 Prozent votieren für die Winterzeit - eigentlich die Normalzeit. Für die Umfrage wurden vom 22. bis 24. Februar 1008 Menschen bundesweit befragt.

Nachtschicht: Was bei der Umstellung auf die Sommerzeit gilt

Doch was bedeutet das eigentlich für Arbeitnehmer? Müssen dann in einer Nachtschicht Arbeitende die wegfallende Stunde nacharbeiten? Die Antwort: Nein. Eine Nacharbeit der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist grundsätzlich nicht möglich - und darf der Arbeitgeber daher auch nicht von Arbeitnehmern verlangen.

Erhält man einen festen Monatslohn, ändert sich an diesem durch die weggefallene Stunde Arbeitszeit in dieser Nacht ebenfalls nichts. Anders sieht das allerdings aus, wenn man nach Stunden bezahlt wird. Dann verliert man den Anspruch auf Bezahlung, da die Stunde ja nicht gearbeitet worden ist. Übrigens: Bekommt man eine Nachtschichtzulage, entfällt diese für die weggefallene Stunde in jedem Fall.

Einführung aus Energiespar-Gründen

Ursprünglich wurde die Sommerzeit während des Ersten Weltkriegs in Deutschland eingeführt, um Energie zu sparen. Durch das Vorstellen der Uhr um eine Stunde konnten die Menschen abends länger Tageslicht nutzen und somit weniger künstliches Licht benötigen. In den 1970er Jahren wurde die Sommerzeit in vielen Ländern der Welt wieder eingeführt, um Energie zu sparen und den Tagesablauf besser auf die längeren Tage im Sommer anzupassen.

mh

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