Die zulässige Geschwindigkeit des Gespanns betrug 80 km/h, gemessen wurden mehr als 125 km/h. Bei der anschließenden Kontrolle des französischen Gespanns stellte sich dann noch heraus, dass eine Frau ohne angelegten Sicherheitsgurt auf der Rückbank saß und ihr Baby auf dem Arm stillte. Weder Sie, noch ihr Säugling waren also entsprechend gesichert. Über die fatalen Folgen bei einem Unfall waren sie sich offensichtlich nicht im Klaren. Beim Fahrer wurde aufgrund der Verstöße eine Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Geldbuße im mittleren dreistelligen Bereich angeordnet.
In diesem Zusammenhang wird an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer appelliert, den Sicherheitsgurt immer anzulegen und Kinder mit vorgeschriebenen Sicherungen zu befördern. Die Situationen in denen diese Systeme ihre lebensrettende Funktion erfüllen, sind nicht vorhersehbar.
Pressemeldung der Autobahnpolizeistation Holzkirchen