1. bgland24-de
  2. Bayern

Ratten bei lebendigem Leib gebraten und angezündet – Tierquäler (32) in Bayern verurteilt

Erstellt:

Von: Sebastian Aicher

Kommentare

Erneuter Prozess wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Ein wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagter Mann (r.) trifft zum Prozessbeginn neben seinem Verteidiger ein. © picture alliance/dpa | Daniel Karmann

Auf grauenvolle Art und Weise quälte ein Mann in der Oberpfalz Ratten und amüsierte sich über die Schmerzensschreie der Tiere. Von seinen schrecklichen Taten drehte der 32-Jährige Videos – nun wurde er verurteilt. Diese Strafe erwartet den Tierquäler:

Weiden in der Oberpfalz – Für zwei Jahre und neun Monate muss ein 32 Jahre alter Mann ins Gefängnis, nachdem er auf sadistische Weise mehr als 20 Ratten und Vögel tötete und von seinen brutalen Taten Handyvideos fertigte. Der grausame Tierquäler stand am Mittwoch (9. November) deshalb bereits zum dritten Mal in Weiden in der Oberpfalz vor Gericht.

Nachdem sowohl der 32-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückzogen, ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nun rechtskräftig, wie ein Sprecher mitteilte. Berücksichtigt worden sei demnach beim Strafmaß, dass der Mann vorbestraft war und dass sowohl seine Tatausführung sowie auch die Gesinnung besonders grausam waren.

Ratten bei lebendigem Leib gebraten, angezündet und verstümmelt

Im Frühjahr 2020 hatte der Mann die Tiere nach und nach in einer Zoohandlung gekauft. Eine Ratte briet er lebendig in der Pfanne und kommentierte dies mit den Worten „Knuspi Steak, frischer geht nicht“. Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an. Das Tier rannte brennend und schreiend durch den Flur, bis es schließlich verendete.

Einer anderen Ratte schnitt er die Pfötchen ab, andere tötete er in der Mikrowelle. Die Filme, auf denen zu hören ist, wie er sich über das Leid der Tiere lustig macht, schickte er einer Bekannten. Diese ging anschließend zur Polizei. Beim Betreten des Gerichtssaals gab er sich cool, grinste, reckte den Daumen in die Höhe und machte mit zwei Fingern das Siegeszeichen.

Psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Weiden war der Mann zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen. Im zweiten Verfahren vor dem Landgericht Weiden fiel die Strafe dann härter aus. Die Richter verurteilten den 32-Jährigen zu drei Jahren Haft. Auch dagegen gingen beide Seiten in Berufung.

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg hob das zweitinstanzliche Urteil im Februar 2022 auf. Zwar betonte der Senat des BayObLG damals einem Sprecher zufolge ausdrücklich, dass das Strafmaß grundsätzlich angemessen sei. Jedoch sollte ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellt werden. Die Nürnberger Richter verwiesen den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes Weiden zurück.

Gewisse Schuldeinsicht beim Angeklagten

Weil am Mittwoch nun sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung ihre Berufung zurücknahmen und das zweite Urteil aufgehoben ist, sei das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden, erläuterte der Gerichtssprecher. Den Richtern zufolge falle dieses zwar um drei Monate kürzer aus.

Jedoch sei das gerechtfertigt, weil der Angeklagte durch die Zurücknahme der Berufung eine gewisse Schuldeinsicht zeige. Das Gutachten sei ebenfalls vorgetragen worden, so der Sprecher. Nach vorläufiger Einschätzung sei der Mann voll schuldfähig.

aic mit Material der dpa

Auch interessant

Kommentare