Die Genetik soll‘s richten
Ob es der „richtige Wolf“ war, klärt sich erst nach Abschuss
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Der Wolf mit dem genetischen Code GW2425m darf geschossen werden. Doch wie kann gesichert sein, dass es sich nicht um einen anderen Wolf handelt? Was passiert mit dem toten Tier nach Abschuss und ist eine Tötung überhaupt nötig? Nachgefragt bei der Regierung von Oberbayern:
Landkreise - Die „Entnahme“ des Wolfes GW2425m darf in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land südlich der Autobahn A8 und östlich der Autobahn A93 mit Ausnahme des Nationalparks Berchtesgaden erfolgen. So ist der „Zweite Räumliche Geltungsbereich“ in der Allgemeinverfügung klar abgegrenzt.
Landratsamt und Regierung von Oberbayern entscheiden
Sollte ein Wolf in den betreffenden Gebieten erlegt oder tot aufgefunden werden, erklärt Wolfgang Rupp, Sprecher der Regierung von Oberbayern, sei unverzüglich das örtlich zuständige Landratsamt zu informieren. Der Kadaver sei dann dem Landratsamt zu überlassen.
Das Landratsamt entscheide anschließend im Einvernehmen mit der Regierung von Oberbayern über die weitere Verwendung des Tieres - insbesondere im Hinblick auf genetische und veterinärmedizinische Untersuchungen.
„Ob dann auch der richtige Wolf erlegt wurde, zeigt sich erst nach den Untersuchungen des Kadavars. Uns liegen allerdings keine Erkenntnisse vor, dass sich aktuell im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung weitere Wölfe aufhalten würden“, betont Rupp.
Es sei „sehr unwahrscheinlich“, dass ein falsches Tier in diesem Bereich erlegt würde. Zudem werden im Fall einer Erlegung eines Wolfs oder eines Totfundes alle Berechtigten umgehend durch das örtlich zuständige Landratsamt informiert.
Bis eine genetische Überprüfung zweifelsfrei geklärt habe, ob es sich bei dem Tier um Wolf-GW2425m handele, seien weitere Maßnahmen auf Grundlage der Allgemeinverfügung unzulässig.
Lebendfang „keine zumutbare Alternative“
Im Dezember 2021 hatte der Wolf in der Region Wild- und Nutztiere gerissen oder verletzt. Doch ist es wirklich nötig, den Wolf zu töten? Wäre betäuben, einfangen und woanders auswildern keine Option?
„Ein Lebendfang mit anschließender Freilassung des Wolfes wäre keine zumutbare Alternative“, stellt Rupp klar. „Selbst wenn die Aussetzung an einem Ort mit ausreichender Entfernung zu Siedlungen erfolgen würde, könnte aufgrund des großen Aktionsradius gerade von Einzeltieren und wegen der Gewöhnung des Wolfs an Siedlungsstrukturen nicht prognostiziert werden, ob der Wolf dort bleibt oder sich wieder in die Nähe von Siedlungen begibt.“
mb
Rubriklistenbild: © Boris Roessler/dpa