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Trinken bis der Arzt kommt?

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Landkreis - Komasaufen und Flatratepartys - Alles Begriffe, die in jüngster Zeit wieder vermehrt in Verbindung mit Jugendlichen stehen. Auch die Polizei hat ein Auge auf die Lage:

Eine 15-Jährige, die vor zwei Wochen in Holzkirchen sturzbetrunken von einer Polizeistreife nach dem Volksfestbesuch auf offener Strasse mit einer Flasche Wein in der Hand angetroffen wurde. Ein 14-Jähriger, den Beamte wenige Tage zuvor mit knapp 2 Promille am Rande des Burghausener Volksfestes fanden und der in die Klinik gebracht werden musste. Oder das 15-jährige Mädchen, das am gleichen Tag in Weilheim besinnungslos auf der Strasse lag und mit einer Alkoholvergiftung in die Intensivstation des Krankenhauses kam. Das sind nur drei Beispiele aus dem Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, die aber stellvertretend für viele weitere stehen.

Welche Gefahren bestehen für Kinder und Jugendliche?

Neben den zweifelsfrei bestehenden gesundheitlichen Gefahren möchte die Polizei die jungen Menschen aber auch noch auf weitere gravierende Folgen hinweisen:

Wer alkoholisiert ein Fahrzeug führt, riskiert bereits ab 0,3 Promille seinen Führerschein. Oder er läuft Gefahr, diesen erst gar nicht machen zu dürfen, weil die Führerscheinstelle informiert wurde. Die Gefahr, in alkoholisiertem Zustand das Opfer einer Straftat zu werden, ist deutlich erhöht – das gilt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern vor allem auch bei Sexualdelikten Alkohol enthemmt. Deshalb ist auch das Risiko deutlich erhöht, in betrunkenem Zustand selbst zum Täter zu werden.

Wie ist die Rechtslage?

Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sollen und dürfen aus gesundheitlichen und gesetzlichen Gründen keinen Alkohol trinken. Nach dem Jugendschutzgesetz ist ihnen erst ab 16 Jahren der Konsum von Bier, nicht aber von „harten“ Alkoholika, wie Schnaps, erlaubt.

Wer trägt für die Einhaltung Verantwortung?

Die Einhaltung des Alkoholverbotes für unter-16-Jährige ist in erster Linie Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Aber auch Wirte, Veranstalter von Festen oder Verkäufer (z.B. an Tankstellen oder in Supermärkten) sind zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verpflichtet. Der Missbrauch von Alkohol durch Kinder und Jugendliche ist nur gemeinsam zu bekämpfen, also eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!

Was macht die Polizei?

Die Polizei führt regelmäßig Jugendschutzkontrollen durch, häufig zusammen mit den Jugendämtern. Die Erziehungsberechtigten aufgegriffener, alkoholisierter Kinder und Jugendlicher werden umfassend über die Folgen und Maßnahmen der Polizei sowie über regionale landkreisbezogene Hilfsangebote oder Beratungsstellen wie z.B. Caritas, Condrobs e.V., Diakonien, NEON informiert. Die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gehen einher mit einer fundierten und sachlichen Aufklärung.

Die Polizei möchte das Feiern nicht verbieten. Aber nur ein erlaubter und verantwortungsbewusster Alkoholkonsum schützt vor bösen Überraschungen am nächsten Morgen.

Hier finden Erwachsene und Jugendliche weitere Informationen und Tipps:

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
http://www.staygold.eu/die-kampagne/aktions-spots.html
http://www.alkohol-abgabe-trainer.de/
http://www.time4teen.de/

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
http://www.bzga.de/

Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.
http://www.lzg-bayern.de/

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

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