Brutaler Mord in Tiefgarage: Angeklagter bestreitet Tat

Nürnberg/Erlangen - Auch 13 Jahre nach der Bluttat bleibt der Mord an einer 27 Jahre alten Arzthelferin rätselhaft - nun soll in einem dritten Ablauf geklärt werden, wer ihr Mörder ist.
Zu Beginn des neu aufgerollten Prozesses um den Mord in einer Erlanger Tiefgarage hat der 47 Jahre alte Angeklagte erneut jede Beteiligung an der Tat vom März 1999 abgestritten. Über seinen Verteidiger ließ er zum Prozessauftakt am Dienstag erklären, mit dem Tod der 27 Jahre alten Arzthelferin habe er nichts zu tun.

Weitere Angaben machte der 47-Jährige nicht. Die Anklage wirft ihm vor, die 27 Jahre alte Patentante seiner Tochter im Jahr 1999 mit mehreren Messerstichen umgebracht zu haben. Er habe damit den sexuellen Missbrauch an seiner Tochter vertuschen wollen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte sich seine Tochter am Tattag mit der 27-Jährigen treffen wollen - möglicherweise, um sich ihrer Patin wegen der sexuellen Übergriffe anzuvertrauen. Wegen des Missbrauchs war der Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Am Nachmittag verschaffte sich das Gericht bei einem Ortstermin in der Erlanger Tiefgarage einen Eindruck. Ein Kriminalbeamter erläuterte den Mitgliedern der Strafkammer am Parkplatz Nummer 23, dass dort die Leiche der erstochenen Arzthelferin in einer Blutlache entdeckt worden sei. Neben ihr habe der Deckel eines Elektroschockers gelegen; auf diesem seien aber weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren entdeckt worden, wohl aber an ihrem Ohrring und unter ihren Fingernägeln. Der Ortstermin war nach 45 Minuten beendet.
Mit dem am Dienstag begonnen Prozess wird der Fall bereits zum dritten Mal neu aufgerollt. Nachdem die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth den Angeklagten im Januar 2010 vom Mordvorwurf freigesprochen hatte, hatten alle Prozessbeteiligten Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin den Fall wegen eines geplatzten Alibis zur Neuverhandlungen an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückverwiesen.
Der vom 1. Strafsenat im Herbst 2011 neu anberaumte Prozess platzte allerdings nach wenigen Tagen, als bekannt wurde, dass der Staatsanwaltschaft neue, der Verteidigung unbekannte Beweise vorlagen. Unter anderem hatte ein DNA-Gutachten ergeben, dass die am Ohrring und unter den Nägeln des Opfers gefundenen genetischen Spuren nicht zum Angeklagten passten. Die Strafprozessordnung erlaubt aber nur eine Prozessunterbrechung von maximal drei Wochen - deshalb musste der Fall abermals aufgerollt werden.