Vom Amtsgericht Rosenheim
Smartphones gegen Attrappen getauscht: Vier Jahre auf Bewährung
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Vier Jahre auf Bewährung – so verurteilte das Schöffengericht Rosenheim einen in Frankreich lebenden Georgier. Der Mann hatte zusammen mit einem Komplizen Smartphones gegen Attrappen getauscht. So war die Vorgehensweise.
Rosenheim/Kolbermoor – Im Juli 2020 wurde vor dem Amtsgericht Rosenheim ein in Frankreich lebender Georgier wegen Diebstahls von iPhones zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Dass die Diebe zu zweit waren, stellte sich erst im Nachhinein heraus. Am 3. Dezember 2020 wurde der jetzt vor dem Schöffengericht angeklagte Autohändler auf der A 8 von Schleierfahndern des Zolls kontrolliert.
Türverkleidung als Versteck
Dabei fanden sich sieben Smartphones in der rechten Türverkleidung versteckt. Zwei davon waren bereits am Vortag als gestohlen gemeldet worden. Eines in Kolbermoor, eines in Rosenheim. Die Diebe gingen immer nach demselben Trick vor. Der Angeklagte verstellte den Blick auf die Vorgänge während der bereits Verurteilte die Handys gegen eine Attrappe austauschte. Vor Gericht konnte dies mittels Video-Aufzeichnungen belegt werden.
Dazu fanden sich in dessen Auto bei der Durchsuchung eine Menge Opiat-Tabletten. Deren Besitz konnte der 45-Jährige zumindest zum Teil relativieren, weil er als Drogenabhängiger mit diesen Medikamenten nachweislich substituiert wird. Hier war lediglich die zu große Menge zu beanstanden.
In einem Rechtsgespräch versuchten dessen Anwälte, Olga Sommer und Maximilian Hoh, Gericht und Staatsanwalt zu überzeugen, dass eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt würde, den Angeklagten beeindrucken würde, also weitere Straftaten nicht zu erwarten seien. Dem widersprach der Vertreter der Staatsanwaltschaft, sodass keine Verständigung zustande kam.
Im Anschluss legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Darauf hoffend, dass er umgehend aus der Untersuchungshaft entlassen werden könne. Die Einvernahme einer Vielzahl von Zeugen erübrigte sich daraufhin. Die verbliebenen Polizei- und Zollbeamten bestätigten den Sachverhalt.
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Der Staatsanwalt verwies in seinem Plädoyer darauf, dass es nicht angehen könne, dass Straftäter nur in die Bundesrepublik einreisen, um Straftaten zu begehen. Zwar sei der Angeklagte in Deutschland noch nicht straffällig geworden, aber der Bericht aus Belgien zeige, dass er dort 2005 und 2011 nicht nur ähnliche Straftaten begangen hatte, sondern deshalb auch längere Zeit inhaftiert gewesen war. Dazu gelernt habe er offensichtlich nichts. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Positive Sozialprognose
Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass die Untersuchungs- und Auslieferungshaft aus Frankreich ihrem Mandanten klar gemacht habe, dass dies der falsche Weg sei, um aus finanziellen Problemen zu kommen. Weil der Angeklagte in Frankreich einen Autohandel betrieb, der nun von seinem Sohn geführt werde, sei auch die Sozialprognose positiv und schließlich sei der Haupttäter damals mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Die Gleichbehandlung gebiete, dass der Angeklagte nicht sonderlich härter bestraft würde.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch habe sich schwergetan, so Knoblauch. Einerseits stimme es dem Staatsanwalt zu, andererseits wolle man den Angeklagten nicht härter bestrafen, als den eigentlichen Täter. Es wählte mit zwei Jahren Gefängnis zwar ein höheres Strafmaß, setzte dies auf vier Jahre zur Bewährung aus.