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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Neubeurer Bürgermeister wegen Täuschung

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Von: Katharina Koppetsch

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Auf diesem Feld in Neubeuern soll der neue Funkmast stehen. Sibylle Killinger, Sprecherin der Bürgerinitative „Solidargemeinschaft Funk“, fühlt sich von Bürgermeister Schneider unwahr informiert.
Auf diesem Feld in Neubeuern soll der neue Funkmast stehen. Sibylle Killinger, Sprecherin der Bürgerinitative „Solidargemeinschaft Funk“, fühlt sich von Bürgermeister Schneider unwahr informiert. © Steffenhagen

Es geht um eine Standortbescheinigung für einen 5G-Masten in Neubeuern, um ein dazugehöriges Mobilfunkkonzept und eine Gemeinderatssitzung. Sibylle Killinger von der Bürgerinitiative „Solidargemeinschaft Funk“ wirft Bürgermeister Christoph Schneider vor, gelogen zu haben.

Neubeuern – Der Gemeinderat gab seine Einwilligung für den Mobilfunkstandort, obwohl es, laut Killinger, noch kein Mobilfunkkonzept gab. Das sei aber nach einem Ratsbegehren im Januar von Nöten gewesen. Killinger legte deswegen gegen Schneider und das Landratsamt Rosenheim eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Die werde derzeit von der Regierung von Oberbayern bearbeitet. Die Prüfung könne voraussichtlich im Laufe des Monats abgeschlossen werden, so ein Pressesprecher.

Laut Bürgermeister transparente Arbeit

Schneider wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Gemeinderäte seien weder von ihm noch von der Verwaltung getäuscht worden. „Mit meinen beiden Stellvertretern Wolfgang Sattelberger (CSU) und Hubert Lingweiler (Grüne) und mehreren Gemeinderäten – auch aus anderen Fraktionen – habe ich die Anschuldigung besprochen. Dabei fühlte sich bisher niemand getäuscht. Ganz im Gegenteil – jeder empfand die Arbeit mit Sondersitzungen, Ratsbegehren und Fachleuten als sehr sauber und auch gegenüber der Bevölkerung als ausgesprochen transparent.“

Frage um Standortbescheinigung

Killinger hat den OVB-Heimatzeitungen ihre Sicht der Ereignisse der Gemeinderatssitzung Anfang Juli geschildert. In ihr ging es unter anderem um den Standort eines geplanten Mobilfunkmastens auf der Flurnummer 904 der Gemarkung Neubeuern. Innerhalb dieser Flurnummer wurde der geplante Standort des Mastens um 150 Meter, Richtung Kläranlage – und damit weiter weg vom Ort – verschoben.

„Ein Gemeinderatsmitglied hat gefragt, ob eine neue Standortbescheinigung vorliege. Das hat der Bürgermeister bejaht und daraus vorgelesen“, so Killinger. Der Gemeinderat hat dann das Einvernehmen für den neuen Standort gegeben. Killinger, Mitglied der BI, wollte wissen, was in der angeblich neuen Standortbescheinigung steht und forderte beim Landratsamt Rosenheim Akteneinsicht. Die wurde ihr im Oktober gewährt. Eine neue Bescheinigung fand sie nicht.

Killinger wandte sich erst an die Bundesnetzagentur und dann an den Bürgermeister. „Ich war entsetzt und habe dem Bürgermeister geschrieben, er möge mir die neue Standortbescheinigung zuschicken“, sagt Killinger.

Nur geringfügige Veränderung

Die gibt es aber nicht. Die letzte Standortbescheinigung wurde von der Bundesnetzagentur am 14. Januar 2021 erteilt. „Weitere, offene Anträge auf Erteilung einer Standortbescheinigung für das Gebiet der Gemeinde Neubeuern liegen der Bundesnetzagentur aktuell nicht vor“, heißt bei der Behörde. Auch Bürgermeister Schneider bestätigt den OVHeimatzeitungen, dass die Standortbescheinigung von Januar die aktuellste sei.

„Zur Sitzung im Juli war offen, ob für den neuen Standort auf derselben Flurnummer überhaupt eine neue Standortbescheinigung nötig ist, da die Änderungen ja nur geringfügig waren“, erklärt Schneider. „Selbst wenn er die Information von der Bundesnetzagentur bekommen hat, es brauche keine neue Standortbescheinigung, darf er nicht sagen, es ist eine Neue da und daraus vorlesen“, so Killinger.

Ist der Beschluss rechtens?

Zudem wirft Killinger Schneider vor, dass der Gemeinderat in der Juli-Sitzung überhaupt keinen Beschluss hätte fassen dürfen. Im Januar haben die Bürger von Neubeuern in einem Ratsbegehren festgelegt, dass ein kommunales Mobilfunkkonzept angestrebt werden soll, um bei weiteren Suchkreisanfragen der Mobilfunkbetreiber Sendeanlagen im baurechtlichen Außenbereich entstehen lassen zu können. Laut Killinger war zur Juli-Sitzung noch kein Mobilfunkkonzept der Gemeinde Neubeuern vorhanden.

„Ein Mobilfunkkonzept hieße, dass es vom Gemeinderat förmlich beschlossen beziehungsweise verabschiedet sein müsste“, so Killinger. „Wenn die Bürger der Gemeinde in einem Ratsbegehren dahingehend entscheiden, dann kann man sich nicht darüber hinwegsetzen.“

Schneider, der im Januar 2021 noch für die Erstellung eines Mobilfunkkonzeptes warb, verweist nun auf eine Sondersitzung im Herbst 2020, vor dem Ratsbegehren. Hier habe die Verwaltung zusammen mit Experten bereits festgelegt, dass bei Anfragen von Mobilfunkanbietern ein Standort vor allem verträglich sein und die Vorhaben von unabhängigen Fachleuten begleitet werden sollten.

Neubeuerns Bürgermeister: Christoph Schneider
Neubeuerns Bürgermeister: Christoph Schneider © re

„Die Annahme des Ratsbegehrens durch die Neubeurer hat diese zwei Zielsetzungen, auf denen das Konzept aufbaut, bestätigt“, erklärt Schneider. Seitdem seien die Ziele um zwei Punkte erweitert worden.

Landratsamt entscheidet

Ob ein Funkmast auf der Flurnummer 904 entsteht, entscheidet nicht die Gemeinde Neubeuern, sondern das Landratsamt Rosenheim. Das kümmert sich auch um die dafür notwendigen Unterlagen. Vonseiten des Amtes heißt es: „Eine ortsfeste Funkanlage, in diesem Fall ein Mobilfunkmast, darf nur betrieben werden, wenn dafür eine Standortbescheinigung vorliegt.“ Über die Verlegung des Standortes um rund 150 Meter nach Westen wisse das Amt bisher nicht Bescheid. „Gegebenenfalls werden wir vom Bauherren eine neue Bescheinigung verlangen.“

Was ist eine Standortbescheinigung?

Standortbescheinigungen werden von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erteilt. Funkanlagen, die der BEMFV unterliegen, dürfen betrieben werden, wenn die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern durch die Erteilung einer Standortbescheinigung sichergestellt ist. Die Bewertung der jeweiligen Funkanlagen erfolgt unter Annahme einer maximalen Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von relevanten umliegenden Senderstandorten. Informationen zu sämtlichen standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen und Messorten lassen sich in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/emf finden.

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