Behörden sehen es zum Teil kritisch:
Satzung soll Bauen im Albachinger Ortsteil Aign ermöglichen
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Dörfliche Strukturen prägen den Albachinger Ortsteil Aign: Hier möchten Bürger bauen. Einige Behörden sehen dies kritisch, doch der Gemeinderat kontert.
Albaching – 17 Behörden und „Träger öffentlicher Belange“ waren im Verfahren der Innenbereichs-, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Albachinger Ortsteil Aign beteiligt. Der Gemeinderat beschäftigte sich jetzt mit den Stellungnahmen. Abschließend fiel einstimmig der Satzungsbeschluss. Den Schritt über die Satzung will die Gemeinde gehen, um Bauvorhaben zu ermöglichen (wir berichteten).
Flächen gehen verloren
Das erste Schreiben, das verlesen wurde, kam vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Rosenheim: Darin wurde zwar festgestellt, dass „weder aus land- noch aus forstfachlicher Sicht Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit“ bestehen würden, um die Beachtung der Hinweise bezüglich der Geruchs-, Lärm- und Staubimmissionen aus der Landwirtschaft wurde aber gebeten. Weiter ging es in dem Schreiben um die Ausgleichsflächen: Durch die Schaffung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen nach Einschätzung der Behörde Flächen für die landwirtschaftliche Produktion verloren. Daher wurde eine „flächensparende Schaffung von Ausgleich im Bereich des Baugebietes“ empfohlen.
Zu den Hinweisen aus landwirtschaftlicher Sicht beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig: Da es sich um eine baurechtliche Satzung handle, seien „möglichst wenig Festsetzungen und Hinweise“ aufzunehmen. Auch die zulässigen Emissionen seien gesetzlich geregelt, sodass nicht „etwas anderes festgesetzt werden“ könne.
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Der Umfang der Ausgleichsflächen sei durch die „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ geregelt und könne daher nicht innerhalb des Baugebiets erfolgen.
Die Abteilung „Bauleitplanung“ des Landratsamts wandte ein, dass die im Plan dargestellte Klarstellungslinie „insgesamt nicht überall konsequent und nach einheitlichen Kriterien bestimmt“ sei. Der östlich eines Baukörpers gelegene Teil des Grundstücks sei „als Klarstellung zu weit in den Außenbereich hinein abgegrenzt“, da außerhalb der bestehenden Gebäudefassade nach Osten hin kein Baurecht bestehe. Zudem seien im Bereich eines Flurstücks die „über den Hausumgriff hinausgehenden Gartenflächen als Einbeziehungsfläche für bauliche Erweiterungen eingeplant“.
Der Satzungsumgriff sei „bezüglich der einbezogenen Flächen im Westen und Süden sehr großzügig gefasst“. Ob damit „der rechtliche Rahmen“ bereits überschritten und die Satzung deshalb angreifbar sei, müsse „letztlich von der Gemeinde entschieden und verantwortet werden“, wurde in dem Schreiben festgestellt. Der Ortsteil Aign sei im Flächennutzungsplan „nicht als Baufläche“ dargestellt, womit ein „grundsätzlich wesentliches Kriterium, aufgrund dem die Vereinbarkeit einer Einbeziehungssatzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu beurteilen ist“, entfalle. Trotz fehlender Grundlage durch einen Flächennutzungsplan müsse die „Siedlungsfortentwicklung in Aign ortsplanerisch begründet und gerechtfertigt werden“.
Mehrere Beschlüsse mussten die Räte hierzu fassen, die jeweils einstimmig ausfielen: Die Klarstellungslinie sei Bestandteil der bereits rechtskräftigen Satzung und sei seinerzeit nicht beanstandet worden. Daher soll der Geltungsbereich unverändert bleiben. Des Weiteren verwies das Ratsgremium in seinem Beschluss auf einen Ortstermin mit dem Kreisbaumeister, bei dem die Flächeneinbeziehungen so abgesprochen worden seien. Dass Aign „auf jeden Fall ein Ort mit ortsplanerischem Gewicht“ sei, habe man bereits im Rahmen der erstmaligen Satzung festgestellt, welche vom Landratsamt nicht beanstandet worden sei.
Ein Herz für Fledermäuse
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts hat offenbar ein Herz für Fledermäuse: Der Baumbestand sei „so weit wie möglich zu erhalten“. Vorhandene Baumhöhlen und Spalten müssten auf Tiere, wie Fledermäuse, untersucht werden, ebenso wie abzubre-chende Gebäude. Weitere Hinweise betrafen eventuelle Rodungen und das Fehlen „insektenfreundlicher Lichtkonzepte“. Da die neuen Baugrundstücke am Ortsrand liegen, müssten Festsetzungen zur Beleuchtung aufgenommen werden.
Einen Hinweis zur insektenfreundlichen Be-leuchtung will der Gemeinderat laut einstimmigem Beschluss „redaktionell“ in den Plan aufnehmen. Bei einer Ergänzungssatzung sei nicht klar, inwieweit Eingriffe künftig vorzunehmen seien. Diese müssten laut der „Bayerischen Kompensationsverordnung“ entsprechend der geplanten Bebauung berechnet und dann im Rahmen der Baugenehmigung festgesetzt werden. Daher wollte das Ratsgremium auch keine Festsetzungen zu Bäumen treffen, die erhalten werden sollten.
Zur öffentlichen Auslegung lagen dem Rat von Seiten der Bürger keine Stellungnahmen vor.
Unterschiedliche Ansichten zum Thema Starkregen
Als „wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung“ stufte das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim die aktuelle Satzung für Albachings Ortsteil Aign gegenüber einer aus dem Jahr 2016 ein. Letztere umfasste den damaligen Gemeinderatsbeschluss, wonach weitere Festsetzungen nicht in die Satzung aufgenommen werden sollten, um zu verhindern, dass diese in die Nähe eines Bebauungsplans gerückt werden könne. Diese Begründung konnte das Amt nach wie vor „nicht nachvollziehen“. Da bei Starkniederschlägen „eine Gefährdung von Leben und Gesundheit oder erhebliche Sachschäden im Plangebiet nicht auszuschließen sind“, beharrte man in dem Schreiben weiter auf der Stellungnahme von 2016. Aber auch die Gemeinde blieb bei ihrer Haltung: Weitere Festsetzungen und Hinweise zur Wasserwirtschaft sollen nicht in die Planung aufgenommen werden, da Satzungen im Sinne des Baugesetzbuches möglichst wenig Festsetzungen treffen sollten, was auch die „ausdrückliche Meinung und Vorgabe des Landratsamts“ sei.