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Riederings Gemeinderat lehnt Funkmast-Standorte ab

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Von: Elisabeth Kirchner

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Wo sollen die Funkmasten in der Gemeinde Riedering hin? Die Gemeinderäte lehnten zwei Standorte per Beschluss ab. Ein grundsätzliches Nein ist es nicht.
Wo sollen die Funkmasten in der Gemeinde Riedering hin? Die Gemeinderäte lehnten zwei Standorte per Beschluss ab. Ein grundsätzliches Nein ist es nicht. © picture alliance/dpa

Alle Bürger in Deutschland haben das Recht auf schnelles Internet – so auch in Riedering. Deswegen soll in Riedering ein Mobilfunkmast aufgestellt werden. Der Gemeinderat musste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Standortfrage beschäftigen. Zwei Bauanträge wurden abgelehnt. Ein grundsätzliches Nein ist das nicht.

Riedering – Mit 16:0 votierte der Gemeinderat Riedering in seiner jüngsten Sitzung gegen zwei Bauanträge für Mobilfunkmasten in Unterputting und Neukirchen. Stattdessen soll ein Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden, um „ortsbildverträgliche, versorgungstechnisch geeignete und im Hinblick auf die Wohnbebauung immissionsoptimierte Bereiche für Mobilfunkanlagen mit Ausschlusswirkung für den übrigen Außenbereich im Geltungsbereich der Planung“, so heißt es in der Beschlussvorlage, auszuweisen.

Ist mit dem Standort alles abgedeckt?

Dass das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde nicht ersetzt, dafür gebe es gute Gründe, erläuterten Rechtsanwalt Frank Sommer aus München und Dipl.-Ing. Hans Ulrich vom Büro funktechanalyse.de. Im vorliegenden Fall überlappen sich die Suchkreise für beide Standorte linsenförmig auf einer Länge von circa 700 Meter und auf einer Breite von bis zu 200 Meter.

Beide Standorte weisen zudem in Kombination relevante doppelversorgte Fläche auf, sodass man dort von einer suboptimalen Positionierung und geringer Effizienz sprechen könne.

Denn Teile der Bebauung Riederings, Niedermoosens und Söllhubens (Anm. der Red.: im Bereich Kohlstatt läuft derzeit eine Suchkreisanfrage) liegen abgeschattet von den beantragten Standorten, sodass nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Versorgung dieser Bereiche mit Breitbandfunkdiensten zu erwarten ist.

Dialog sei wichitg

Bei der Standortwahl müssen sowohl eine angemessene und ausreichende Versorgung als auch das Vorsorgeprinzip greifen, so Ulrich. Möglicherweise könne man in den Dialog zurückkehren oder man biete einen anderen Standort über einen sachlichen Teilflächennutzungsplan an. Laut Ulrich gebe es zwei mögliche Standorte, der eine westlich von Riedering mit flächendeckender, angemessener und ausreichender Versorgung des Ortsbereichs von Riedering und von Niedermoosen bei vergleichsweise geringer Immissionsbelastung und der andere weiter östlich Richtung Söllhuben.

Er, Ulrich, empfehle deshalb, den künftigen Geltungsbereich entsprechend räumlich zu begrenzen. Richard Mühlbauer (FBP) und Georg Staber (FWG) wollten wissen, ob der Bauwerber nichts von dem Funkmasten bei Immelberg (Rohrdorf) wisse. Ulrich sagte: “Ich vermute, die wissen nichts voneinander“, da fehle die Abstimmung, denn die Suchkreisanfrage gehe nicht originär vom Netzbetreiber aus.

Nur dagegen zu sein, reicht nicht

Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) kam auf die Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur zu sprechen. Diese hatte die Bürgerinitiative Simssee Süd bei ihrem Bürgerantrag „Für eine gesundheitsverträgliche Digitalisierung und ein digitales Vorsorgekonzept in der Gemeinde Riedering“ ins Spiel gebracht. Auf der Karte sei ersichtlich, dass Riedering mit Ausnahme des Ortsteils Thalham mit 4G ausreichend abgedeckt sei. Ulrich erklärte, dass die Karte nicht das Kriterium der ausreichenden Versorgung erfülle. Andreas Hirzinger (CSU) wandte ein, dass in Österreich oftmals Funkmasten auf bestehende Strommasten installiert werden.

Sebastian Hamberger vertrat die Meinung, dass es widersinnig sei, auf Staatstrassen so ein großes Datenvolumen anzubieten. Dominikus Summerer (CSU) fragte, wie es nach der Ablehnung weitergehe, und Josef Loferer (FWG) wandte ein: „Dann müssen ja Standorte verfügbar sein.“ Rechtsanwalt Frank sagte, dass ein Dialogverfahren nicht ausgeschlossen sei, aber eine Ablehnung allein nicht ausreiche. Schon während des Verfahrens zur Flächennutzungsplanung sei eine Standortsicherung wichtig.

Gemeinderäte stimmen für Vorschlag

Bürgermeister Vodermaier beendete die Debatte. Das Landratsamt werde nicht einfach das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, wenn der dies ausreichend begründet ist. Die Gemeinderäte folgten daraufhin ohne Gegenstimme dem Beschlussvorschlag, den beiden Bauanträgen nicht das Einvernehmen – die Vorhaben widersprechen einzeln, wie auch in der Gesamtschau, dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs – zu erteilen. Stattdessen soll ein sachlicher Teilflächennutzungsplan durch ein Planungsbüro aufgestellt werden.

Recht auf schnelles Internet:

Laut Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur müssen die Netzbetreiber bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Bis Ende 2024 sollen alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

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